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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe eine dringende Frage. Wenn ich mich von meinem Partner getrennt habe und auf weiter Distanz weg gezogen bin. Und durch die deshalb entstehenden Umzugkosten nicht rechtzeitig die möglichkeit habe meine Möbel/Wertgegenstände und Papiere aus der Wohnung zu entfernen trotz ablaufender Kündigungsfrist (selbst gekündigt durch uns beide).
Ist mein ehemaliger Partner/in dazu verpflichtet/berechtigt die Gegenstände aus meinem Eigentum aus der Wohnung zu "entsorgen" oder besitzt er auch das recht eben diese dort zu hinterlassen. Wenn dies der Fall ist, mit welchen Konsequenzen habe ich seitens des Vermieters zu rechnen, wenn dort schon ein Nachmieter feststeht?

LG
Stichwörter: passiert + wertgegenständen + möbeln

1 Kommentar zu „Was passiert mit den Möbeln und Wertgegenständen?”

Curo2000 Experte!

Wenn dies der Fall ist, mit welchen Konsequenzen habe ich seitens des Vermieters zu rechnen, wenn dort schon ein Nachmieter feststeht?

LG[/quote:83ac6]

Wenn du bzw. der Partner Gegenstände in der Wohnung hinterlässt sollte der VM die einige Zeit auf Eure Kosten Zwischenlagern und dann vernichten, bei dem aktuellen Preis für Gebrauchtwaren als sofort. Wie Rano sagte, hin, die Sachen holen oder abschreiben.

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