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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
wir haben im zeitraum zw. 01.04.2001 und 31.12.2004 einen gewerberaum zur nutzung als musikstudio genutzt. nach fristgemäßer kündigung haben wir den raum am 31.12.2004 mit protokoll wieder übergeben.
nun bekamen wir vor einigen tagen einen brief vom ehemaligen vermieter mit der forderung von 1800€, die aus lücken der mietzahlung der letzten jahre entstanden sind. wir haben jedoch kaum nachweise über unsere mietzahlungen von seiten der bank, weil das manchmal ziemlich chaotisch war. sind uns jedoch ziemlich sicher, immer, wenn auch manchmal verspätet oder erst nach der 1.mahnung den mietzins gezahlt zu haben.

kann der vermieter nach so langer zeit (teilweise 2002 , 2003, 2004) mietlücken fordern.
es wurde auch ein übergabeprotokoll angefertigt, so dass wir uns eigentlich als "frei" betrachteten. lediglich die nebenkostennachzahlungen möchten wir ihm für 03 und 04 jetzt endlich bezahlen um die das kautionskonto auflösen zu können.
Stichwörter: kündigung + mietforderung + über + jahr

2 Kommentare zu „Mietforderung über 1 Jahr nach Kündigung”

sevensol

hallo,

wie ich nun erfahren habe, verjähren mietforderungen nach 2 jahren.

gilt das für gewerberaum genauso wie für wohnraum?

danke,

alex

Rano Experte!

Hmmm ...

... da würde mich mal die Quelle interessieren!

Die Verjährung von Ansprüchen beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Jahr, welches auf die Fälligkeit folgt. Imho ist dies bei Mietforderungen nicht anders.

Demzufolge könnten noch Forderungen aus den Jahr 2003 und jüngere geltend gemacht werden.

Anders sieht es bei den Betriebskosten aus, insofern hier noch keine Abrechnung erstellt wurde. Abgrechnet werden dürfen nur noch die 12 Monate vor (heutiges Datum minus 1 Jahr).

Gruß
Ralph

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