Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
meine firma hat in einer anderen ortschaft zusätzliche räume angemietet. die adresse im mietvertrag lautet auf den hauptsitz.
nun kündigt der vermieter die räume, schickt aber die kündigung an die adresse der angemieteten räume.

diese adresse ist keine eigene betriebstätte, sondern lediglich ein zusatz.

wir sind nun der meinung, dass man die kündigung zurückweisen kann, da sie nicht auf die firma mit der korrekten adresse wie vertrag lautet und auch nicht an diese korrekte adresse versandt wurde.

unabhängig davon: wie lange kann man einer kündigung widersprechen, wenn man der ansicht ist, dass sie aus irgend einem grund nicht rechtens ist ?
Stichwörter: falsche + kündigung + adresse

5 Kommentare zu „kündigung an falsche adresse”

Susanne Experte!

unabhängig davon: wie lange kann man einer kündigung widersprechen, wenn man der ansicht ist, dass sie aus irgend einem grund nicht rechtens ist ?[/quote:a0368]

1. Sollte man dann sicher sein und damit ist 2. die Kündigung überhaupt nicht wirksam. Daher: Kündigung vom Fachanwalt prüfen lassen, auch wg. der Sache mit der Adresse.

HP7500

Hallo!
Wir haben folgendes Problem. Wir sind nach fristgemässer Kündigung aus unserer gemieteten Wohnung 3 Wochen früher ausgezogen.....haben also offiziell die Wohnung nun noch bis Ende diesen Monats gemietet. Der Vermieter rief uns an, ob wir uns mal Treffen wegen Wohnungsübergabe. Das haben wir auch gemacht am Wochenende......uns traf fast der Schlag.
Er kam mit einer Liste an, was seiner Meinung nach nicht in Ordnung wäre und hätte sich da mal einige Sachen notiert. Für uns ganz offensichtlich....er war in unserer noch gemieteten Wohnung ohne uns vorher zu fragen und hat schon mal "rumgeschnüffelt"....es sind Kleinigkeiten, die uns auferlegt wurden, die werden wir auch herrichten, nicht der Rede wert.
Das Schlimmste ist aber, dass er in unserer Wohnung war, es standen noch einige Dinge rum, die wir noch abholen wollten, weil nicht alles ins Umzugsauto passte.

Was können wir tun?

ALT

meines erachtens ein klarer fall von hausfriedensbruch.
solange sie gemietet haben und bezahlen, solange hat der vermieter draussen zu bleiben. oder nur zutritt nach ordentlicher anmeldung und in ihrem beisein.

HP7500

Hallo, vielen Dank für die Antwort.....das ist auch meine Meinung.
Wir fahren jetzt diese Woche mal hin und bauen die Küche wieder so zurück wie wir sie angefunden haben (hatten sie verschönert)....das ist kein Problem.
Uns wurde noch ein 10x10 cm grosses Stück auf dem Parkettboden angekreidet, da hätten wir wohl einen Wasserschaden hinterlassen....ich bin mir keiner Schuld bewusst, hatte da auch nie etwas stehen was mit Wasser zu tun hat.
Wir haben 1 Jahr in der Wohnung gewohnt und beim Einzug renoviert.
Bemängelt wurde auch, dass wir eine Stuckumrandung an der Decke rot gestrichen hätten etc.etc.etc.....Kleinigkeiten.
Ich meine nur, vielleicht könnte man, wenn der Vermieter beim nächsten Übergabetreffen auf der Beseitigung besteht, vielleicht dann generell einwenden, dass man bisher nichts sagte, es sich aber bei seinem Handeln um Hausfriedensbruch handeltete und vielleicht mit dem Anwalt drohen.
Ist zwar nicht meine Art, aber wenns nicht anders geht? Wir haben nämlich noch unsere Mietkaution zu bekommen Ende des Monats.

Susanne Experte!

Der Hausfriedensbruch muss aber vom Ankläger bewiesen werden und das ist wohl kaum möglich! Drohungen in dieser Richtung gehen wohl eher nach hinten los!
Ausserdem: mit der Abrechnung der Kaution kann sich der VM 6 Monate Zeit lassen, also besser nicht mit dem Geld rechnen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.