Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
folgendes problem:
ich hatte bis ende letzten jahres ein gewerberaum. da ich diesen dann aufgab und mit 3 mieten im rückstand war ,sorgte ich mit absprache eds vermieters für einen nachmieter der meine einrichtung übernahm und dafür aber meinen vermieter die von mir schuldigen 3 mieten begleichen wollte. wir alle, vermieter ,neuer mieter und ich haben dafür einen schuldübernahmevertag aufgetzt und unterschrieben. ( ich war somit schuldenfrei )
nun stellt sich raus das der neue mieter keine[/u:cb9e3] zahlungen leistet und mein ex-vermieter weigert sich nun mir meine kaution zurück zu zahlen da er sonst noch mehr außenstände hätte. aber es ist doch nicht meine sache wenn der neue mieter der zahlung nicht nachkommt oder? dafür hat der ja von mir die komplette einrichtung ubernommen.
ist dies rechtens seitens des ex vermieters
Stichwörter: gewerbeende + kaution + keine + zurück

0 Kommentare zu „gewerbeende und keine kaution zurück”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.