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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

in meinem Mietvertrag steht, dass ich einen Schlüssel beim Vermieter hinterlegen muss, Freunde sagten mir, dass dies rechtlich nicht in Ordnung ist, konnten dies aber nicht Begründen, nun wende ich mich an Euch.

Also ich habe einen Mietvertrag unterschrieben indem steht, dass wenn ich das bestehende Schloss auswechsle, den Vermieter den Schlüssel von dem neuen Schloss geben muss. Sollte es zu Wasserschäden etc kommen.

Habe ich eine Möglichkeit mich dem zu widersetzen, ohne das ich die Kündigung erhalte?

Danke im Voraus für Eure Unterstützung!

1 Kommentar zu „Mietvertrag Schlüsselhinterlegung beim Vermieter”

Susanne Experte!

Erst einmal gilt: Verträge sind einzuhalten, die Frage ist nur, ob es sich um eine gültige Individualklausel handelt.
Hat sich aus der bisherigen Regelung ein Problem ergeben?

Die rechtliche Basis: aufgrund des Mietvertrages hat der Vermieter dem Mieter den uneingeschränkten Besitz über die Wohnung zu verschaffen. Rechtlich problematisch ist nur, wenn der Mieter nicht weiss, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzt. Oder in Deinem Fall: der VM benutzt den Schlüssel, ohne dass Gefahr im Verzug ist.

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