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jynx hat diese Frage gestellt
Hallo,
am Montag kam aus heiterem Himmel ein Bausachverständiger, der letztendlich feststellte, dass der Balkon nicht mehr sicher ist und uns den Rat gab, den Balkon nicht mehr zu betreten. Bis heute (Freitag) kam weder eine Reaktion der Hausverwaltung, noch ist der Balkon mit einem Absperrband gesichert worden. Ist das rechtens?
Bis zu diesem Augenblick war uns in keinster Weise bewusst, dass mit dem Balkon etwas nicht stimmen könnte. Ist der Vermieter nicht verpflichetet, den ordnungsgemäßen Zustand des Balkon regelmäßig zu kontrollieren? Und für die Sicherheit seiner Miter zu sorgen?
Außerdem: wir haben eine Wohung mit Balkon gemietet, die nun keinen Balkon mehr hat. Inwieweit kann man da eine Mietminderung geltend machen?
Ich wäre dankbar, wenn jemand Antworten für mich hätte, bzw. einen Tipp hat, wohin ich mich wenden könnte, um Antworten zu finden. Der örtliche Mieterbund bspw. beantwortet Fragen nur von Mitgliedern (100€ Jahresbeitrag!).
Vielen Dank.
JYNX

4 Kommentare zu „Balkon Einsturz-gefährdet. Und nun?”

Berthelstal Experte! 06.08.2010 21:45

Wenn Ihnen der Balkon mitvermietet wurde und Sie diesen nicht mehr nutzen können ist eine Mietminderung in jeden Fall gerechtfertigt.

Berthelstal Experte! 06.08.2010 21:46

Das mir dem Absperrband war wohl eine witzige Bemerkung?

Bladder Experte! 07.08.2010 09:19

Über Mietminderungen und deren Durchführung kann man im Netz alles nachlesen was das Herz begehrt.

So auch diese beiden Beispiel-Urteile:
3% LG Berlin MM 86, 327
5% AG Potsdam WuM 94, 376
Berechnungsgrundlage ist die Bruttowarmmiete!

Und natürlich ist der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet "den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren" und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Ab dem Tag der Mängelanzeige an den Vermieter kann die Miete gemindert werden, bis der Mangel behoben wurde.
Der Minderungsbetrag kann direkt mit der Mietzahlung verrechnet werden. Es bedarf keiner Zustimmung durch den Vermieter.
Der Mieter ist beweispflichtig für die Höhe der Minderung.

jynx 13.08.2010 21:37

Hallo,
danke für die Antworten.
Nun, wir haben nie eine Mängelanzeige gestellt, weil wir zuvor nichts geahnt haben. Sollten wir diese noch stellen, um die Mietminderung zu rechtfertigen? Bis heute (knapp 2 Wochen später) ist außerdem immer noch keine Stellungnahme der Verwaltung erfolgt. Offiziell gibt es also keine Sperrung.
Wer haftet denn dann, wenn etwas passieren sollte?

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