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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

die Treppenhaus Reinigung in einem Mietshaus kann ja durch die Hausordnung geregelt werden. Sollte in der Hausordnung keine Treppenhaus Reinigung aufgeführt sein, muss dann das Treppenhaus gar nicht durch die Mieter gereinigt werden? Gibt es dazu vielleicht etwas im "Mietrecht" nachzulesen?

In einem konkreten Fall soll eine Mieterin (EG) die Treppe zum Keller reinigen (was ja normal ist) und dazu aber auch noch die Keller Räume. Das halte ich für übertrieben. Müsste in der Hausordnung genau definiert werden welche Räume von wem zu reinigen sind?

Wie sieht es mit dem Winterdienst aus? Auch dieser kann kann ja durch den Vermieter auf den/die Mieter übertragen werden. Ich habe gehört das der Vermieter den Winterdienst auch auf einen einzigen Mieter (den Mieter im EG) übertragen kann. Ist das richtig?

Wo finde ich genaue Rechtssprechungen dazu?`

Danke und Gruß

ImmoMedia

0 Kommentare zu „Treppenhaus Reinigung und Winterdienst bei Mietwohnung?”

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