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xlnd hat diese Frage gestellt
Hallo,

hatte vor einer Woche die Übergabe meiner alten Wohnung mit dem Hausmeister. Die Wohnung habe ich abgegeben in deutlich wesentlich besserem Zustand, als ich sie bekommen hatte. Der Hausmeister hat auf dem Laptop ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem keine Mängel aufgelistet waren. Ich habe mit Stift/Touchpad unterschrieben, dass er unterschrieben hätte habe ich nicht gemerkt.
Dann meinte er, er müsste mir das Protokoll per Mail schicken, weil er es hier nun gerade nicht ausdrucken könnte (Laptop). Ich habe ihm meine Mailadresse gegeben, er wollte es mir gleich schicken. Jetzt nach einer Woche habe ich ihm eine SMS geschrieben, dass ich keiNE mail bekommen hätte und meine Mailadresse nocheinmal angegeben.
Er hat mir meine Adresse falsch geschrieben zurückgeschrieben (habe ich so verstanden, dass er mir mitteilen wollte, dass er mich so falsch geschrieben hätte, weswegen Sie nicht hätte ankommen können) und dass es sein Fehler gewesen wäre, er würde das Protokoll gleich nocheinmal losschicken. Jetzt ist ein Tag vergangen und ich habe immer noch kein Übergabeprotokoll.
Aber ohne dass habe ich keine Sicherheit, dass ich meine kaution wiederbekomme, traue dem Verein einiges zu. Leider habe ich die Wohnung renoviert nicht mehr fotografiert und hatte keine Zeugen bei der Übergabe, höchstens Auszugshelfer, die gesehen haben müssten, dass die Wohnung gut renoviert war. Ich brauche die Kaution dringend. Wie würdet ihr vorgehen?
Schreibe dem Hausmeister erstmal noch eine SMS. Anhand seiner Rücksms (s.o.) könnte ich immerhin beweisen, dass es ein Übergabeprotokoll gegeben hat, weil er mir
schrieb, er würde es mir erneut per Mail senden. Könnte mir das helfen, als Beweis, dass ein Protokoll existiert, sodass der Vermieter keine Mängel erfinden kann, für die er kein Protokoll mit meiner Unterschrift vorlegen kann (solange er nicht fäscht)? Wie kann man sich sonst wehren?

Danke. LG!

1 Kommentar zu „Hausmeister wollte mir das von mir unterschriebene Übergabeprotokoll per Mail schicken - bekomme keins - Sorge um Kaution”

forsetis Experte! 09.08.2016 08:47

Bevor du in Panik gerätst solltest du dich mit den Rechten zur Kautionsrückzahlung vertraut machen. Hier sind 2 Seiten, auf denen das sehr gut beschrieben ist:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kautionsrueckzahlung-faellig-bei-mietende_021111.html

http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-rueckzahlung/

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