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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bisher habe ich mir meine Wohnung mit meiner Freundin geteilt. Es handelt sich schon um die 2. Wohnung in der wir gemeinsam wohnen, in dieser allerdings erst seit einem halben Jahr. Preislich liegen wir in einem Bereich, den wir nur gemeinsam bezahlen können. Ich muss noch erwähnen, dass ich im Mietvertrag alleine stehe, wir aber beide offiziell hier gemeldet sind. Der Vermieter wusste auch von Anfang an, dass wir als Paar die Wohnung beziehen.

Nun hat sie sich von mir getrennt und möchte so schnell wie möglich ausziehen, übernachtet auch meistens nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung. Daher jetzt meine Frage: Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist und muss dementsprechend auch solange für die Miete aufkommen, die ich alleine kaum bewältigen kann. Kann meine Ex-Freundin unter diesen Umständen trotzdem vor diesen 3 Monaten ausziehen, bzw. die Zahlung einstellen?

Würde mich über kurzfristige Antwort freuen.

MfG, Lars
Stichwörter: kündigungsfristen + trennungen

1 Kommentar zu „Kündigungsfristen bei Trennungen”

Susanne Experte!

Du als alleiniger Mieter lt. Mietvertrag haftest für alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag. -d.h. der VM wird von Dir die volle Miete fordern, Du kannst nicht auf Deine Ex verweisen, weiterhin ist sie auch an keine Kündigungspflicht gebunden.

Ich habe allerdings folgendes Urteil gefunden, mit dem Du sie vielleicht in die Pflicht nehmen kannst:
Trennen sich die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, steht demjenigen, der in der gemeinsamen Mietwohnung bleibt, ein Ausgleichsanspruch für 6 Monate gegen den ausziehenden Ex-Lebenspartner zu (OLG Schleswig Az. 14 U 108/97).

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