Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen

ch hoffe ein paar von euch kennen sich da aus und können mir weiterhelfen.

Wir haben eine "überteuerte" (wie ich finde) NK Abrechnung bekommen.
Nun haben wir auch vor auszuziehn und ich würde ihm gerne heute die Kündigung unter die Nase halten und ihn nochmals auf die ABrechnung ansprechen (da sie auch noch nicht bez. ist!)

Und zwar sagte mir gestern ein Freund, das er nicht letztes Jahr 45% des Verbrauchs abrechnen kann/darf und dieses Jahr rechnete er 55 % des Verbrauchs ab !!!
Er hat natürlich nur 35% verbraucht (angeblich - ist nur eine Gasuhr vorhanden) und das unvermietete EG 10%.

Nun die Frage: DARF ER EINFACH SO DIESEN PROZENTSATZ ÄNDERN WIE ER LUSTIG UND LAUNIG IST.

Will ungern dumm vor ihm stehn das er mich korrigiert !Sondern würd ihm schon gerne eins vor den Latz knallen das er merkt das ich nicht doof bin und sein Verhalten durchschaut habe,

Bitte bitte helft mir !
Stichwörter: zwecks + abrechnung + benötigt + hilfe + nk

11 Kommentare zu „Hilfe benötigt zwecks NK Abrechnung”

fin Experte!

Sie müssen schon genauere Angaben mitteilen, ansonsten kann man Ihnen nicht helfen. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus? Wenn ja, wieviele Parteien? Wohnt der Vermieter mit im Haus?
Grundsätzlich kann der Vermieter im Rahmen der Heizkostenverordnung den Prozentsatz der Verbrauchs- und der verbrauchsunabhängigen Kosten selbst wählen und auch ändern.

torian

Hallo "FIN"

sorry bin ja neu hier also hier mal ein paar Details.

Es ist ein 2 Fam. Haus wovon das EG nicht bewohnt ist. Nebenan ist die Firma des Vermieters die aus "unserem haus" mit Gas/Strom/Wasser versorgt wird.

Letztes Jahr 2004 wurden 45% Gas wir berechnet,45% er und 10% das EG.
Dieses Jahr 2005 wurden 55% wir berechnet, er 35% und 10% das EG.

iDeshalb auch meine Frage ob er Prozentsatz nach Belieben ändern kann/darf. Fände es nur fair wenn er fifty fifty abrechnet, da ja nur eine Gasuhr vorhanden ist und ja somit kein genauer verbrauch errechnet werden kann.
Kenn mich leider mit der Materie zu wenig aus, aber zahle auch ungern zuviel geld an den Vermieter !

Viele Grüsse "torian"

Susanne Experte!

Hallo Fin,

wie kommst Du denn darauf ????

Grundsätzlich kann der Vermieter (....) und auch ändern[/b:75068][/quote:75068]
Nochmal für Dich: Das ist zumindest mietvertraglich geregelt und kann daher nicht einseitig geändert werden !!![/u:75068]


Offensichtlich handelt es sich doch hier um eine prozentuale Aufteilung nach Wohnfläche, die sich ja für die beiden nicht ändern (kann).

Würde es sich umd die Aufteilung nach HKVo handeln, so wären die Angaben ganz falsch, weil ja hier 50-70% der Kosten nach Verbrauch abgerechnet werden und 30-50% nach Grundkosten/qm. Passt demnach vorne und hinten nicht....

Defakto sind die Angaben von Torian immer noch mehr als unzureichend um hier irgendeine Aussage machen zu können.

Und Fin: wenn DU hier weiter so'ne Sch... schreibst, lösche ich ohne weitere Vorwarnung !!![/color:75068]

torian

Hallo Susanne

wenn ihr mir sagt welche Angaben ihr braucht ? IM Mietvertrag ist davon nix festgehalten ! Zumindest nicht für mich auf den ersten Blick erkennbar.

Viele Grüsse "torian"

Susanne Experte!

Hallo Torian,

Du musst doch im MV eine Vereinbarung bezüglich der Nebenkosten haben:
entweder, die Positionen sind aufgelistet und mit einem Umrechnungsschlüssel versehen (z.B. Müllkosten werden nach Personen Abgerechnet usw.)
oder der MV bezieht sich auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung (nur bei relativ neuen Verträgen).

Worauf beziehen sich die "Gaskosten"? Wird mit Gas geheizt, werden die einzelnen Wohnungen mit Gas versorgt zum Kochen und hat jeder für Warmwasser seine separate Heiztherme? Gibt es eine Zentraltherme, die mit Gas funktioniert?

Für mich sieht das eher so aus, als würde der Gesamtgasverbrauch des Hauses ( eine Gasuhr) auf 3 Wohnungen verteilt. Da stellt sich natürlich die Frage, nach welchem Maßstab? Wie sieht die Verteilung der Wohnflächen aus, hat die EG Wohnung nur 10% der Gesamtwohnfläche?
Werden in allen 3 Wohnungen die gleichen Geräte mit Gas betrieben?

fin Experte!

Nur zur Info: Ein Vermieter kann die Verteilung der Verbrauchs- und verbrauchsunabhängigen Kosten im Rahmen der Heizkostenverordnung mit Zustimmung der Mieter ändern. Auch wenn vorher im Mietvertrag etwas anderes vereinbart war.
Hier scheinen es sich aber bei den Prozentangaben von torian nicht um die verbrauchsabhängigen Kosten zu handeln, sondern die umgelegten Kosten auf die Mieter. Die 10% EG hat der Vermieter wahrscheinlich durch den Leerstand so begründet.
Durch die immense Verteuerung des Gaspreises ist eine Erhöhung natürlich in Ordnung. Allerdings kann man den Fall ohne genaue Kenntnisse der Wohnungen (Größe, Heizkörperanzahl etc.) hier kaum beurteilen.

Rano Experte!

Nur zur Info: Ein Vermieter kann die Verteilung der Verbrauchs- und verbrauchsunabhängigen Kosten im Rahmen der Heizkostenverordnung mit Zustimmung der Mieter ändern. Auch wenn vorher im Mietvertrag etwas anderes vereinbart war.[/quote:e94a2]
Boah! Du schreibst selbst "mit Zustimmung"[/b:e94a2]. Diese lag hier aber nicht vor.

Es ist nicht so schwer zu verstehen:
Es geht hier nicht um eine Abrechnung und Verteilung von 'Wärme', sondern des Energieträgers Gas! Von daher ist Deine Aufteilung völlig sch****!!

Durch die immense Verteuerung des Gaspreises ist eine Erhöhung natürlich in Ordnung. ....[/quote:e94a2]

Und zwar sagte mir gestern ein Freund, das er nicht letztes Jahr 45% des Verbrauchs abrechnen kann/darf und dieses Jahr rechnete er 55 % des Verbrauchs ab !!!
Er hat natürlich nur 35% verbraucht (angeblich - ist nur eine Gasuhr vorhanden) und das unvermietete EG 10%. [/quote:e94a2]

fin, hast Du eigentlich in der Schule gefehlt, als das Thema "relative und absolute Werte" behandelt wurde?!
<!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Zum Thema:
Mir ist nicht bekannt, daß ein Mieter sein Gas (ähnlich Wasser) über den VM bezieht und keinen eigenen Gaszähler hat.
Das dürfte gerade im vorliegenden Fall problematisch sein, da es oft für Gewerbe andere Tarife gibt, als für Privatkunden.

In der Tat wird nicht ganz klar, welche Geräte torian mit dem Gas betreibt und welche der VM in der Werkstatt. Eine Abschätzung der Verteilung ist - wenn diese überhaupt zulässig ist - von hier aus nicht möglich.

Gruß
Ralph

fin Experte!

Lieber Ralph,

fast jeder dürfte wissen, dass ein Vermieter nicht der Gaslieferant ist, dieser aber für die Kosten in Vorkasse geht und dies mit dem Mieter abrechnen muss. Was sollte also Ihr Einwand.
Was der Fragesteller bezüglich der Aussagen eines Freundes angibt, ist vollkommen irrelevant, denn was Freunde über anderer Leute Abrechnung zu erzählen haben, ist nicht ausschlaggebend.
Bereits mehrmals wurde hier geschrieben, dass dieser Fall hier nicht beurteilt werden kann.

Rano Experte!

Lieber Ralph,

fast jeder dürfte wissen, dass ein Vermieter nicht der Gaslieferant ist, dieser aber für die Kosten in Vorkasse geht und dies mit dem Mieter abrechnen muss. Was sollte also Ihr Einwand.
Was der Fragesteller bezüglich der Aussagen eines Freundes angibt, ist vollkommen irrelevant, denn was Freunde über anderer Leute Abrechnung zu erzählen haben, ist nicht ausschlaggebend.
Bereits mehrmals wurde hier geschrieben, dass dieser Fall hier nicht beurteilt werden kann.[/quote:cc55c]

Was schreibst Du denn da?!?!?

Ich habe noch NIE davon gehört, dass Gas über den VM bezogen und von ihm berechnet wird. Wo wird das denn so gehandhabt?!
Das Zitat des Freundes beinhaltet den eigentlichen Informationsgehalt des Beitrags. Fakt ist, dass der VM mal so und mal so abgerechnet hat.

fin Experte!

Lieber Ralph,

am Freitag, den 31.03.06, 10.48 pm, schrieben Sie:
"Mir ist nicht bekannt, daß ein Mieter sein Gas (ähnlich Wasser) über den Vermieter bezieht und keinen eigenen Gaszähler hat."

Das hatte hier doch auch niemand behauptet.

torian schrieb: " Nebenan ist die Firma des Vermieters die aus "unserem Haus" mit Gas/Strom/Wasser versorgt wird."

Wenn das den Tatsachen entspricht, dann ist davon auszugehen, dass das Haus auch einen Gaszähler hat. Auch einen Zwischenzähler. So wäre zumindest zu hoffen.

Was Wohngebäude betrifft, so ist es nicht selten so, dass Mieter überhaupt nicht wissen wo sich die Zähler genau befinden.
Auch die (sehr wohl gut gemeinte) Hilfe eines Freundes des Fragestellers muss in Zweifel gezogen werden, da anzunehmen ist, dass dieser keine genaue Sachkenntnis des Hauses hat.
Die Angaben des Fragestellers hier reichen nicht aus, um die Sache auch nur im Entferntesten zu beurteilen. Aber das wurde bereits mehrfach gesagt und da sind wir uns hoffentlich alle einig.

Rano Experte!

Lieber Ralph,
am (...) schrieben Sie:
"(...) ein Mieter sein Gas (ähnlich Wasser) über den Vermieter bezieht und keinen eigenen Gaszähler hat."

Das hatte hier doch auch niemand behauptet.[/quote:ac932]


Doch, genau davon ist hier auszugehen:

(angeblich - ist nur eine Gasuhr vorhanden)[/quote:ac932]

torian schrieb: " Nebenan ist die Firma des Vermieters die aus "unserem Haus" mit Gas/Strom/Wasser versorgt wird."

Wenn das den Tatsachen entspricht, dann ist davon auszugehen, dass das Haus auch einen Gaszähler hat. Auch einen Zwischenzähler. So wäre zumindest zu hoffen.[/quote:ac932]

Scheint hier aber eben nicht[/b:ac932] der Fall zu sein.

Auch die (sehr wohl gut gemeinte) Hilfe eines Freundes des Fragestellers muss in Zweifel gezogen werden, da anzunehmen ist, dass dieser keine genaue Sachkenntnis des Hauses hat.[/quote:ac932]
Die Stellungnahme des Freundes ist hier auch nicht von Bedeutung, sondern die offensichtlich vorangegangene Aussage von torian, dass der VM in einem Jahr 45% Gaskosten, im nächsten 55% derselben umgelegt hat.

So, nun schließe ich diesen 100% unproduktiven thread.

MfG
Ralph

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.