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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Vermieter möchte aus persönlichen Gründen Familie X (3 Kinder)kündigen.
Es wird für verschiedene Personen aus der Familie des Vermieters Eigenbedarfsklage angestrebt. Diese Personen werden "zusammengelegt" damit Anspruch auf den recht großen Wohnraum der Familie X besteht.
Ein Teil dieser Personen wohnt bereits im Haus. Eine weitere Person wird im Haus gemeldet, wohnt dort aber nicht tatsächlich.
Der bereits dort wohnende Mieter ist pflegebedürftig. Die gemeldete Person ist schwanger. Zusammengelegt, samt Kindsvater, ist die Wohnung des pflegebedürftigen Mieters zu klein. Daraus ergibt sich die Begründung für die Eigenbedarfsklage.
Später wird die pflegebedürftige Person in eine "Pflegestelle" gehen, womit die "junge Familie" dann die Wohnung für sich erobert hätte.
Frage:
Hat eine Kündigung seitens des Vermieters Ausicht auf Erfolg?
Wie kann Fam.X vorgehen wenn sie einen Nachweis erbringt, das die pflegebedürftige Person nur Vorwand ist um Anrecht auf den Wohnraum zu erhalten (dort aber nicht tatsächlich wohnt)?
In wie fern macht sich der Vermieter strafbar wenn er Personen meldet die aber nicht im Hause wohnen?

0 Kommentare zu „Mietvertrag"gezinkt", Eigenbedarf”

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