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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin!

Welche Rechte hat ein (Fast.) Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben, das Kautionskonto angelegt und den Schlüssel bereits bekommen hat, wenn der Whg.-verwalter (erste renovierungsarbeiten seitens des neuen Mieters sind schon angefangen, viele Fahrten von Stadt A [bisheriger Wohnort] zu Stadt B [rd. 75 Km] sind extra wg. der Whg. gemacht worden) von einem Tag auf den anderen (offizieller Mietbeginn: 01. April 2006)sagt: "...der Eigentümer will die Whg. nun doch noch nicht vermieten, weil zuviel Renovierungsaufwand seinerseits noch erforderlich sei..."?

Mit gespannter Neugierde
ein geplagter Vater (Tochter und Freund beginnen im April ihr Studium in der fremden Stadt)

Stefan Römer
Stichwörter: geschlossen + mietvertrag + wann

7 Kommentare zu „Wann ist ein Mietvertrag geschlossen?”

Rano Experte!

Haööo Stefan!

Lachhaft![/b:b94c0]

Du hast unter den gegebenen Umständen bereits alle Mieterrechte.

Jedoch: Wer hat den MV noch unterschrieben? Der VM? Dann ist alles ok.

Möglicherweise ist dem Vermieter eine viel interessantere/lukrativere Idee gekommen. Das gibt ggf. 'Verhandlungsraum', denn man könnte ja mal versuchen, aus dieser "Sinneswandlung" noch Geld zu ziehen... <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Es tut zwar eigentlich nicht viel zur Sache, aber noch eine Frage: Ist der Vermieter Haus- oder Wohnungsbesitzer (Eigentumswohnung)?

Ciao
Ralph

strigoi aktiver Benutzer

Hallo!

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Wohnung ist übergeben ( Schlüsselübergabe)- also ist sie nicht "Fast-Mieter", sondern bereits Mieter. Es ist unerheblich das sie noch nicht in der Wohnung lebt. Sogar ein mündlicher Vertrag ist bei etwaigem Rücktritt des Vermieters einklagbar.

Allerdings sind bei einem solchen Vermieter zukünftige Schwierigkeiten gleich "mitgemietet". Viel Glück!

Liebe Grüsse

strigoi aktiver Benutzer

Möglicherweise ist dem Vermieter eine viel interessantere/lukrativere Idee gekommen. Das gibt ggf. 'Verhandlungsraum', denn man könnte ja mal versuchen, aus dieser "Sinneswandlung" noch Geld zu ziehen... <!-- s :-) --><!-- s :-) -->[/quote:76502]

Ja, lasst euch den Rücktritt ( Aufhebungsvereinbarung) gut bezahlen, immerhin habt ihr ja bereits einiges Geld reingesteckt. Dann eine neue Wohnung suchen, denn wenn es gleich zu Beginn mit dem Vermieter Stress gibt ist dies die bessere Wahl. Seriös ist er nun wirklich nicht.

Grüsse

RoemerS1

[quote="Rano"...

Du hast unter den gegebenen Umständen bereits alle Mieterrechte.

Jedoch: Wer hat den MV noch unterschrieben? Der VM? Dann ist alles ok.

...
Es tut zwar eigentlich nicht viel zur Sache, aber noch eine Frage: Ist der Vermieter Haus- oder Wohnungsbesitzer (Eigentumswohnung)?
...


Hi!

Allerdings hat meine Tochter noch keinen vom Eigentümer unterschriebenen Mietvertrag bekommen....

Der "Vermieter" ist Eigentümer; der Kontakt und die Verwaltung der Immobilie/Whg. (ob ETW oder ganzer Block im Eigentum des Vermieters müste ich noch klären) erfolgt über einen Whg.-verwalter, der die "Renovierungen"(verbrauchten Teppichboden rausnehmen und Dielenbretter abschleifen), die jetzt eine Vermietung erst in zwei Monatne möglich machen soll, uns großzügig vorgeschlagen hat.

SR

fin Experte!

Der Vernieter muss nicht gleichzeitig der Eigentümer sein. Ein Eigentümer kann auch jemand anders als Vermieter fungieren lassen. Dieser kann dann auch den Mietvertrag unterschreiben.
Ein unterschriebener Mietvertrag und die Übergabe der Schlüssel verpflichtet den Vermieter zur Herausgabe der Mietsache an den Mieter zum vereinbarten Mietbeginn. Ist das nicht gewährleistet so kann der Mieter Schadensersatz verlangen.

Susanne Experte!

Hallo Fin,
Du verwechselst (mal wieder) was: jmd., der für einen Eigentümer die Vermietung übernimmt ist i.d.R. der Verwalter. Grundsätzlich ist der Vermieter der Eigentümer und umgekehrt.

Abgesehen davon darf man nicht vergessen, dass der Mieter kein unterschriebenes (von beiden Seiten) Exemplar des Mietvertrags hat. Allerdings scheint mir hier nicht wichtig, dass der schriftliche Mietvertrag daher noch nicht geschlossen ist, sondern dass auch grundsätzlich bisher ein mündlicher Vertrag besteht, da der VM dem Mieter schon die Herrschaft über die Sache eingeräumt hat (Schlüsselübergabe), und der Mieter schon Arbeiten in der Wohnung durchgeführt hat.

Rano Experte!

Hallo Fin,
... Grundsätzlich ist der Vermieter der Eigentümer und umgekehrt..[/quote:72e4b]

Soweit, so gut.
Aber hier ist schließlich vom Vernieter die Rede. Habe ich zwar noch nicht gehört, aber ist wohl sinngemäß nur für weibliche Interessentinnen gedacht.

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