Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo ich bin neu hier und habe gleich mehrere fragen

etwas vorweg:
ich wohne zeit fast 10 jahren in einen von privat angemieten uralten und sanierungsbedürftigen 2 familienhaus mit garten
in berlin mit einer wirklich günstigen[/u:36e67] kaltmiete für berlin.
über mir wohnt mein bruder der zur zeit noch nachtspeicherheizung hat er soll aber mit angeschlossen werden .



nun ist mein vermieter verstorben und der enkel hat dieses haus geerbt.
folgende punkte wüßte ich gerne geklärt:

1. da meine ölheizung im keller 33 jahre alt ist muss diese nun erneuert werden.mein vermieter möchte jetzt eine gasheizung einbauen habe ich dabei ein mitspracherecht ?

2. wenn ich zb öl behalten will oder gar gerne pellets hätte.

3. wie sehr darf er diese umbauten auf mich abwälzen?meine jetzige kaltmiete ist 332€+ 25 € für garage

4. muss er mir vorher mitteilen wie hoch meine miete steigen wird?

ich beziehe auch mein warmwasser über die heizung
5. muss er das bei der neuen heizung auch so einbauen oder darf er mir einen durchlauferhitzer einbauen lassen?

6. was ist in der einen woche wo umgebaut wird da habe ich kein warmwasser?

7.. ich hatte in all den fast 10 jahren keine mieterhöhung und nie eine betriebskostenabrechnung.

kann der neue vermieter jetzt nach 10 jahren die beriebskosten (außer heizung die trage ich selber)auf einmal an mich weiterleiten
und wieviel darf er die miete jährlich anheben ?

über info´s wäre ich euch wirklich dankbar!!!!
Stichwörter: modernisierung + heizung

2 Kommentare zu „Modernisierung der Heizung”

fin Experte!

Ein Mitspracherecht haben Sie nicht über die Art der Heizung, da es sich nicht um Ihr Eigentum handelt.
Wegen Modernisierungsmaßnahmen kann der neue Vermieter danach die Miete erhöhen. Das muss er Ihnen frühzeitig mitteilen. Sie haben dann das Recht zu kündigen, wenn Sie keine Mieterhöhung haben möchten.
Wie die Sache während des Umbaus aussieht, kann hier niemand sagen. Das müßten Sie mit dem Vermieter besprechen. Ohne Wasser werden Sie nur zeitweise sein zum Zeitpunkt wenn die Handwerker da sind. Abends sicher nicht. Sollten Sie dennoch durch die Maßnahmen sehr beeinträchtigt werden, dann können Sie eine Mietminderung für die Zeit machen, wo Ihnen z.B. warmes Wasser nicht bereitgestellt werden kann. Da kann man aber nur im Einzelfall entscheiden.

meiner einer

nach aussage der ausführenden handwerker wird der umbau 1 woche dauern zurerst wird die alte heizung entfernt und dann die neue eingebaut (aus platzgründen) das heißt das ich eine woche kein warmes wasser haben werde.
wieviel könnte ich die miete mindern?
oder kann er sagen ich könne ja oben bei meinem bruder duschen (ist ja familie)

der vermieter teile mir bis jetzt nur mündlich mit das im frühjahr eine neue heizung kommt
wieviel früher muss er mir das denn mitteilen?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.