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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Stimmt es, dass z.B. ein vom Mieter gelegter Teppichboden automatisch nach 10 Jahren in das Eigentum des Vermieters übergeht?
Gruß Olfi
Stichwörter: eigentumsübergang + jahren

1 Kommentar zu „Eigentumsübergang nach 10 Jahren?”

Susanne Experte!

Nein, tut er nicht.

10 Jahre sind die Lebensdauer, die ein Teppich mittlerer Qualität halten sollte, bzw. nach 10 Jahren tendiert dessen Zeitwert gegen Null und der VM könnte keine Schadenersatz mehr geltend machen bei Schäden, die über das normale Abnutzen hinaus gehen.

Es kommt weiterhin darauf an, wie die Wohnung angemietet wurde.
Ohne Bodenbelag: der Mieter bestimmt und bezahlt den Bodenbelag selbst, dann kann dieser bei Auszug auch mitgenommen werden oder man einigt sich mit dem Vermieter
mit Bodenbelag: der Vermieter kann je nach Abnutzungsgrad nach 10 Jahren ändern, allerdings bestimmt und bezahlt er. Allen Änderungen durch den Mieter muss der VM zustimmen und hat bei Auszug ein Rückbaurecht, d.h. der Mieter muss den alten Zustand wieder herstellen. Es sei denn, man einigt sich anders- das sollte man aber vorher und schriftlich machen.

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