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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir bräuchten dringend Hilfe bei folgendem Thema.

Unsere Schlüsselübergabe war am 15.12.2005 und der Mietvertrag begann am 01.01.2006.

Es wurde bei Vertragsabschlass keine Vereinbarung getroffen und nichts schriftlich festgehalten, dass die Betriebskosten in diesen Zeitraum (16 Tage) nachgezahlt gezahlt werden sollen.

Jetzt kam im Monat März, ohne schriftliches oder irgendeine Ankündigung die Abbuchung des fälligen Mietbetrages + 75 EUR ohne einen Hinweis (also einfach als Gesamtbetrag Miete März)

Hat der Vermieter das Recht dazu?

Wer kann helfen? Ist wirklich dringend!

Danke im voraus

1 Kommentar zu „Betriebskosten von Schlüsselübergabe bis Mietbeginn???”

fin Experte!

Im Monat März wohnen Sie doch in der Wohnung, oder nicht?
Hatten Sie denn eine Einzugsermächtigung erteilt? Anders geht das doch nicht.

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