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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Und zwar steht in meinem Mietvertrag folgendes:
Das Mietverhältnis beginnt am ... 2006 bis zum .....2009

Allerdings steht auf der Rückseite :
Kündigungsfrist beträgt für den Mieter drei Monate

Heißt das also das ich den Zeitraum des Mietverhältnisses von oben nicht beachten muss und die Wohnung ganz normal mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen kann und keinen Nachmieter stellen muss?
Ich hoffe die Frage ist jetzt nicht ZU blöd :0) Wollte aber bevor ich mit meinem Vermieter darüber spreche, zur Vorsicht vorher mal hier im Forum nachragen.
Dachte nämlich es würde sich durch die genaue Angabe von dem Zeitraum des Mietverhälnisses um einen befristeten Vertrag handeln der nicht so einfach kündbar ist????

Vielen dank schon mal im Voraus für die Antworten
LG Luisa
Stichwörter: kündigung + mietvertrages + frage

3 Kommentare zu „Frage zur Kündigung eines Mietvertrages”

Susanne Experte!

Bei der jetzigen Konstellation fehlt eine Begründung zur zeitlichen Festlegung.
Der VM muss begründen, warum er einen Zeitmietvertrag eingehen will, z.B. der VM will die Wohnung dann selbst nutzen, verkaufen etc.
Dann ist es ein gültiger Zeitmietvertrag.

Luisa333

Also eine Begründung oder ähnliches vom Vermieter ist nicht gegeben! Das einzige was mich nur ein wenig irritiert ist der angegebene Zeitraum von... bis... !!! Muss der in diesem Fall eingehalten werden oder kann ich mit normaler drei monats Kündigungsfrist kündigen?

Susanne Experte!

Wie ich schon schrieb: mit einer Begründung ist das ein Zeitmietvertrag.
Ist im MV keine Begründung angegeben, kannst Du mit 3 monatiger Frist kündigen.

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