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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, ich hab da mal eine frage zur kleinreperaturklausel.

folgendes ist passiert:
der spülkasten meiner toilette ist irgendwo undicht. wenn das wasser in den kasten läuft, bilden sich immer tropfen an der unterseite die die umgebung der toliette in eine wasserlandschaft verwandelt. desweiteren kommt am abflussrohr des klos auch ständig wasser raus, so das man alle halbe stunde einen lumpen nehmen kann um den "see" rundrum aufzuwischen.
laut telefonat mit der vermieterin gestern meinte sie das das unter die kleinreperaturklausel fällt. meine frage nun, wer muss den schaden übernehmen?
Stichwörter: kleinreperaturklausel

5 Kommentare zu „Kleinreperaturklausel”

fin Experte!

Schauen Sie einmal in den Mietvertrag. Dort sind i.d.R. diese Sachen geregelt. Im Regelfall übernimmt der Mieter Kleinreparaturen bis zu EU 70,-.
Alles was darüber ist, der Vermieter. Ich denke hier ist ein neuer Spülkasten fällig. Sie können bei einer Sanitärfirma nach den zu erwartenden Kosten fragen. Bei den Spülkästen gibt es auch noch Preisunterschiede.

Christoph_A. Experte!

Es muß aber nicht nur die Grenze pro Einzelfall geregelt sein, sondern auch die Gesamtgrenze in % von der Kaltmiete.

D.h. also z.b. bis 75 € pro Einzelfall und gesamt bis zu 8 % der Jahreskaltmiete. Fehlt auch nur ein Teil davon, ist die ganze Klausel unwirksam.

maxnmanu

so, nun war am samstag der vermieter da, und hat sich das ganze mal angeschaut, und hat ca 1 stunde an dem kasten rumgedoktert. letztendlich hat er nur den schwimmer der wo den wasserzulauf stoppt und eine dichtung die wirklich nicht mehr die neuste war ausgetauscht.

bezahlt habe ich nichts. soweit sogut.

am sonntagmorgen wollte ich aufs klo gehen, und was musste ich wieder feststellen? eine pfütze so gross das man einen freischwimmer machen könnte. erneut habe ich kontakt mit dem vermieter aufgenommen, und er meinte nun das er nocheinmal vorbeikommen will um sich drum zu kümmern. inzwischen haben sich allerdings auch schon in den fugen der fliesen rund ums klo schwarze flecken gebildet, die meiner meinung nach schimmel sind.
muss der vermieter nun auch für die beseitigung des schimmels aufkommen ?

Christoph_A. Experte!

Wenn dies die Folgeschäden einer unsachgemäßen Reparatur sind, ja.

maxnmanu

ich habe mal einen bekannten von mir gefragt, der selber vermieter einer wohnung ist, wie er das handhaben würde, und er hat mir zu 99,9% die gleiche antwort(en) wie ihr gegeben.

nun gut, danke für die antwort.
dann werde ich mal jetzt mit meinem vermieter telefonieren...

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