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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter hat uns aufgrund von Bauarbeiten vor über zwei Jahren eine nicht unerhebliche Mieminderung zugestanden. Erst jetzt ist mir aufgefallen, dass er fälschlicherweise als Berechnungsgrundlage nicht die Brutto-, sondern die Grundmiete genommen hat. Ist eine Nachforderung nach dieser Zeit noch möglich?

Gruß Lothar

0 Kommentare zu „Verjährungsfrist für Mieminderungen?”

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