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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Mein Freund und ich wohnen in einem 3-Parteien-Mietshaus, das am Rand eines großen Grundstücks steht.
Wir sind uns (aus bestimmten hir nicht genannten Gründen) sehr sicher, dass unser Vermieter die Nebenkosten für das gesamte Grundstück auf die Mieter des Hauses abwälzen will.
Außer dem Haus befinden sich auf dem Grudstück noch eine Lagerhalle, Garagen, ein großer Hof und ein großer Garten. Der Garten gehört zu der Erdgeschosswohnung und die Garagen sowie Stellplätze auf dem Hof sind extra vermietet.

Meine Frage: Darf der das?

In unserem Mietvertrag ist lediglich geregelt, dass die Nebenkosten nicht in der Miete enthalten sind. Habe jetzt ertmal Kopien der Rechnugen angefordert, um ganz sicher zu gehen.

Zweite Frage: Kann mir jemand sagen wo ich entsprechend dazu was finde um meine Argument stichhaltig zu begründen? (z.B. Gesetz, Verordnung, Urteil etc ) Welche Fläche darf er zugrunde legen?

Die Nebenkosten des restlichen Grundstücks haben mit unserem Haus ja gar nichts zu tun! Wir nutzen weder den Garten ncoh haben wir einen Stellplatz auf dem Hof oder sonst ncoh irgendwas.

Darüberhinaus werden die Positionen Grundsteuer, Regenwasser und Straßenreinigung pro Person umgelegt.

dritte Frage: Das ist doch seit 2004 nicht mehr rechtens, oder? (hier gilt doch 556a BGB, oder?)

Wir wohnen nämlcih zu zweit in einer 53qm-Dachgeschoss-Wohnung und unter uns der Mieter hat 70-80qm alleine und im Erdgeschoss ca. 90-10qm zu zweit. Mein Freund und ich sollen für 2005 über 1150 € (inkl. Vorauszahlungen) an Nebenkosten zahlen, und das obwohl wir mit Gas heizen und Warmwasser zubereiten und Gas und Strom separat mit den Stadtwerken abgerechnet werden, die Kosten sind also ncihteinmal in dem Betrag enthalten!!!!!

Bittteeeee dringed Hilfe benötigt!!!!
Danke schonmal im Voraus.....
LG
Stichwörter: kosten + mieter + riesen + umlegbar + grundstück

4 Kommentare zu „Kosten f. riesen Grundstück auf Mieter in 1Haus umlegbar?”

fin Experte!

Welche Nebenkosten meinen Sie denn mit der Lagerhalle und den Garagen mitbezahlen zu müssen? Hier dürfte es sich doch nur um die Grundsteuer handeln. Bei Garagenvermietung aber zahlt ein Mieter nur einen Pauschalpreis, aber keine Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlung. Eine Abrechnung bekommt er nicht. Nur wenn in Halle und Garagen auch Stromanschlüsse, Heizungen, Wasser sind, dann wäre das mit Anbringen von Zählern abzurechnen mit dem jeweiligen Mieter.
Die Grundsteuer sollte je nach QM-Größe der einzelnen Wohnung abgerechnet werden, nicht nach Personen.

Andreike

Hi
danke erstmal für die Antwort. Es ist mir schon klar, dass man bei einer Garagenmiete keine Nebenkostenabrechung bekommt. Alle Kosten die der Vermeiter durch die GArage hat muss er in der brutto-miete kalkulieren.
Mir geht es wie gesagt um die Grundsteuer, das Regenwasser und die Straßenreinigung. Grundsteuer und Regenwasser bemisst sich (zumindest auch) nach der Größe der Fläche (zusätzlich zum Wert, ob versiegelt oder nciht usw...) und die Straßenreinigung bemisst sich nach Länge des Grundstücks an der Straßenfront.
Mir geht es darum, dass diese Gebühren für das ganze Grundstück (welches wirklich ziemlich groß ist) erhoben werden und von unserem Vermieter an uns Mieter weitergegeben werden, obwohl wir ja mit dem Garagenhof, der Lagerhalle, dem Garten und dem großen Hof nix zu tun haben. Kann doch nicht sein, dass ich die Grundsteuer für die Lagerhalle mit bezahle.
Wenn die Halle woanders -getrennt von dem Grundstück- irgendwo stände, käme unser Vermieter ja auch nicht auf die Idee die Grundsteuer davon mit umzulegen.
Nur wo steht was dazu? Habe bis jetzt noch nix dazu irgendwo gefunden...
Gruß

fin Experte!

Sicherlich sollte der Vermieter die Grundsteuer für die Lagerhalle in die Bruttomiete für die Halle einfließen lassen und nicht die Mieter dafür bezahlen lassen. Sie sollten aber auch ganz sicher sein, dass Sie mit Ihrer Vermutung richtig liegen. Dazu gehört es zu wissen wie hoch die Grundsteuer für das gesamte Grundstück ist. Die Rechnung von der Kreisverwaltung hierfür können Sie beim Vermieter einsehen. Dann können Sie Ihren Anteil ausrechnen.
Falls noch nicht gemacht, also beim Vermieter Rechnungseinsicht fordern und schriftlich die Umlegung der grundsteuer nach Qm fordern.
Bei der Straßenreinigung sollte Ihnen auch nicht zuzumuten sein, dies vor der Lagerhalle zu tun, wenn diese fremdvermietet ist. Ebenso bei den Garagen.

Rano Experte!

Hallo!

Eure Beriebskostenabrechnung muß doch sowohl die Gesamtkosten pro Betriebskostenart, sowie einen Umlageschlüssel beinhalten. Aus diesem wäre abzulesen, ob und wie die Gewerbefläche und die Garagen berücksichtigt wurden.

Bzgl. der Grundsteuer könnte 556a (1) 2 helfen:
"Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."
Da es im MV wahrscheinlich keine Bemerkung über die Verteilung der Grundsteuer - bezogen auf den Gewerbeanteil - gibt, solltet ihr hier den Flächenanteil (Grundlage für "Verursachung" ;) bestimmen.

Für Garagen gibt es in der Regel keine Betriebskosten-vorauszahlung und -abrechnung; ebensowenig eine Betriebskosten-Pauschale.
Hier trägt der Vermieter also die Betriebskosten - sie sind i.d.R. - mit der Garagemiete abgegolten. Somit ist (auch) die Fläche der Garagen und deren Anteil an der GrdSteuer herauszurechnen.

>Darüberhinaus werden die Positionen Grundsteuer, Regenwasser und Straßenreinigung pro Person umgelegt.
dritte Frage: Das ist doch seit 2004 nicht mehr rechtens, oder? (hier gilt doch 556a BGB, oder?)

556a regelt die "Standartlösung" für neue MV, läßt aber auch hierfür andere Augestaltungsmöglichkeiten offen! Für bestehende MV hat dies keine Änderung zwingend zur Folge.

>Wir 53qm-Dachgeschoss-Wohnung
>70-80qm alleine
>90-10qm zu zweit.
>Mein Freund und ich sollen für 2005 über 1150 € ... [kalte] Betriebskosten zahlen.

Das ist happig!
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