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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Das von mir mitbewohnte Mehrfamilienhaus wurde vor 29 Jahren gebaut.Seither wurde ausser einem neuen Aussenputz nichts erneuert.Und so langsam fallen halt kleine Mängel an. Das Treppenhaus z.B. sieht nicht mehr so dolle aus,die Badverfugungen sehen übel aus,Holzfenster schliessen nicht mehr so.Usw,usw.

Gibt es eigentlich allgemeine Regelungen nach wieviel Jahren manches erneuert werden muss und kann der Vermieter trotzdem Mieterhöhungen vornehmen?
Stichwörter: mietwohnung + allgemeinzustand

4 Kommentare zu „Allgemeinzustand einer Mietwohnung”

Susanne Experte!

I.d.R. wird nur erneuert, was kaputt ist. Bei schlechtem optischen Eindruck kann natürlich beim heutigen Wohnungsmarkt passieren, dass keiner mehr einziehen will. Einer Mieterhöhung könnte der Mieter widersprechen, wenn der VM das Haus verwahrlosen lässt etc.

fin Experte!

Regelungen gibt es keine, denn niemand kann einen Vermieter zwingen, sich in Schulden zu stürzen, wenn er evtl. zur Zeit nicht das Geld hat, um ein Haus optisch aufzupeppen.
Bezüglich der Badfugen aber können Sie den Vermieter ansprechen, bzw. anschreiben, ob diese erneuert werden können. Mit Erlaubnis des Vermieters könnten Sie das beispielsweise auch selbst erledigen/lassen.
Denn das wäre keine große Investition, die groß geplant werden muß.

playcom1

Danke !

playcom1

Danke !

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