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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe gestern die Nebenkostenabrechnung von meinem Ehemaligen vermieter bekommen. Ich habe im Juni, letzten Jahres meine Tochter bekommen und auf der Abrechnung wurde mit 3 Personen abgerechnet. Für unseren Anteil. Ich habe aber noch einen 3 jährigen Sohn. Also 2 Kinder. Habe mich bei einem Anwalt erkundigt und er sagte, das ich diese Abrechnung Reklamieren kann, das habe ich auch gemacht, da ich davon ausging, das mein ehemaliger Vermieter unsere Tochter für das ganze Jahr mitberechnet hat, denn Kinder zählen ja als halbe Person, richtig?
Heute kam ein schreiben zurück, das er unsere Tochter in dieser Abrechnung nicht berechnet hat und uns diesen Anteil schenkt.
Jetzt meine Frage: darf er ein 2 jähriges Kind als ganze Person abrechnen? Ich bin der Meinung das Kinder als halbe Person gelten und nicht als ganzes gerechnet werden dürfen.
Kann ich von meinem Ex-vermieter verlangen, das er mir eine neue Abrechnung aushändigt?
Stichwörter: nebenkostenabrechnungs + frage

2 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnungs frage”

Susanne Experte!

Hallo Java,

Kinder sind innerhalb einer Abrechnung vollwertige Verbraucher, ab Geburt.
Gerade Babies oder Kleinkinder verbrauchen i.d.R. mehr Wasser oder machen mehr Müll.-aber das weisst Du ja.
Ich finde es übrigens sehr kulant von Deinem Vermieter, dass er Dir nicht nachberechnet, dass Du Dein Neugeborenes nicht gemeldet hast.

java aktiver Benutzer

ich hatte meine Tochter bei meinem Vermieter angemeldet unzwar schon monate vor der Geburt!
dann frage ich mich echt, warum er meinen Sohn erst ewig mit ner halben Person berechnet hat und auf einmal als ganze, aber das muss ich wohl nicht verstehen.

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