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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohne zusammen mit einem Kollegen seit September ´05 in einer "möblierten Ferienwohnung", unser Mietvertrag läuft aber noch bis Ende April diesen Jahres. Wir sind Studenten und nutzen die Wohnung nur unter der Woche (Anreise Montags und Abreise Freitags). Wir zahlen 485€/Monat "warm", also inkl. aller Nebenkosten. Die Wohnung stellt die obere Etage eines Einfamilienhauses dar.
Unser Vermieter hat leider schon einige male unsere Wohnung in unserer Abwesenheit und ohne unser Einverständnis betreten, um bspw. brennendes Licht zu löschen oder ein versehentlich offen gelassenes Fenster zu schließen. Er hat uns darüber im Anschluss nicht informiert. Wir haben das nur zufällig in einer Diskussion mit ihm erfahren. Er hat angekündigt auch weiterhin so vorzugehen, auch wenn wir nicht damit einverstanden sind.
Wir möchten daher von dem Mietvertrag zurücktreten, allerdings ist dies auf Grund unseres Mietvertrages nicht ohne weiteres möglich. "Ist der Mietvertrag befristet, kann der Mietvertrag von keiner der Vertragsparteien gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung. ..." (aus unserem Mietvertrag)
Können wir auf Grund der begangenen Hausfriedensbrüche und der Ankündigung weitere zu begehen den Vertrag fristlos kündigen? Unser Vermieter hat noch einen Schlüssel für unsere Wohnung, darf er das überhaupt? Könnten wir bspw. das Schloss auswechseln um zu verhindern, dass er in unsere Wohnung gelangt?
Für Hilfe wären wir sehr dankbar, vielen Dank jetzt schon mal dafür...
Stichwörter: möglich + fall + firstlose + kündigung

1 Kommentar zu „firstlose kündigung, in diesem Fall möglich?”

Susanne Experte!

Das Schloss darf ohne Wissen und Zustimmung des Vermieters ausgetauscht werden. Das Alte aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.
Wenn Ihr wegen des Hausfriedensbruch fristlos kündigen wollt, muss das natürlich zeitnah zur Tat geschehen, gleichzeitig ist Strafantrag bei der Polizei zu stellen.

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