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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erst mal,

also folgendes Problem:
Ich Wohne mit jemandem zusammen in einer Wohngemeinschaft für Auszubildende, bei der der Vermieter jedem Bewohner einen Raum der Wohnung sowie den Rest der Wohnung anteilig vermietet. Im Moment ist die Wohnsituation ziehmlich unerträglich weil mein Mitbewohner jeden Tag eine Party in der Wohnung feiert. Die is dann so zwischen um 2:00 und 4:00 Uhr Nachts zu ende. Ich bin ja nicht pingelig aber ich kann bei diesem Krach trotz Ohropax nicht schlafen. Was mich auch stört ist, das immer 3 der 6-8 Besucher bei ihm pennen und so natürlich Nebenkosten verursachen (Duschen, Computer, der Herd läuft praktisch durch usw.) Auf meinen Einwand, das er wenigstens dafür sorgen soll das Ruhe ist antwortete er mit *pfff..* und einem Grinsen. Nächste Woche werde ich dann beim Vermiter beschwerde einreichen.

Aber ich habe noch Fargen:
Welche Rechte habe ich als Mitbewohner einer WG?
Kann ich den Leuten Hausverbot erteilen?
Kann mein Mitbewohner das Hausverbot wieder aufheben? (Habe bedenken, das wenn ich die Polizei hole die dann nix machen kann weil er ihnen den Aufenthalt erlaubt.)
Gibt es noch irgendwelche anderen Maßnahmen die ich ergreifen kann damit eben nicht jeden Tag bei uns "full house" ist?
Kann ich dem Vermieter im schlimsten Fall die Miete kürzen? (Lieber währ mir da aber 'ne andere WG.)

Ok, bitte versteht mich ich will die Situation erst nochmal versuchen im Guten zu klären aber so ist es zu belastend.

MfG
Kardamom
Stichwörter: wohngemeinschaft + probleme

6 Kommentare zu „Probleme mit Wohngemeinschaft”

tenant61 Experte!

. hum, das ist ja mal ne außergewöhnliche situation. keine normale mietwohnung, keine werkswohnung, aber auch keine richtige wohngemeinschaft im herkömmlichen sinne.
dessen ungeachtet hast du natürlich anspruch auf nachtruhe. ich unterstelle mal, dass ein persönliches gespräch, so wie du ja auch geschildert hast, tatsächlich nicht fruchtet, weil der mitbewohner einfach ein ganz hartgesottenes früchtchen ist, der sich für deine belange rein gar nicht interessiert. in dem fall muss man auch keine hemmungen haben, zu massiveren mitteln zu greifen. hausverbot für die besucher wäre denkbar; dein mitbewohner kann das auch nicht ohne weiteres wieder aufheben. denkbar wäre auch, jede nacht die polizei zu rufen, ohne hausverbot zu erteilen. ich denke, spätestens nach dem 3. einsatz in aufeinander folgenden nächten, wird sich die polizei was einfallen lassen, z.b. musikanlage beschlagnahmen oder sonstiges und deinem mitbewohner droht dann auch eine anzeige wegen nächtlichem lärmen nebst geldbuße. vorrangig würde ich aber zunächst mal das gespräch mit dem vermieter suchen, der ja wohl gleichzeitig auch euer beider arbeitgeber ist. wenn der nachvollzieht, dass deine leistungsfähigkeit durch den kollegen reduziert wird, hat er sicher auch als arbeitgeber ein interesse daran, dass der krach aufhört. mietminderung wäre ein weiteres adäquates mittel. egal was du tust: viel erfolg dabei. wäre nett, wenn du bei gelegenheit mal erzählst, wie sich die sache entwickelt.

Kardamom

Hi, danke schon mal für die schnelle Antwort. Also der Krach entsteht nicht so sehr durch die Stereoanlage sondern mehr durch die Leute selber. Unser Arbeitgeber ist das leider auch nicht, es ist eine Wohnsgesellschaft die eben speziell für Studenten und Auszubildende günstige Wohungen bereit stellt. Ein weiteres Problem ist, er ist Schüler ich bin in Ausbildung (und 10 J älter) wenn ich morgens los gehe ist die Bude noch voll und wenn ich Abends wiederkomme ist die Bude immer noch voll (oder wieder)

gibt es noch irgendwelche sachen die man hierzu lesen kann?

Susanne Experte!

Wenn er Schüler ist, wer bezahlt denn dann die Wohnung?

I.d.R. sind Schüler noch nicht volljährig und haben einen Erziehungsberechtigten bzw. Vormund. Den interessiert es sicher auch, was der da treibt....

Anprechpartner sollte m.E. aber der Vermieter sein!

tenant61 Experte!

. ich bin nach deinen schilderungen davon ausgegangen, dass der vermieter auch der arbeitgeber ist. war ein missverständnis; sorry dafür. an der beurteilung ändert sich dadurch aber letztlich nichts. du hast anspruch auf nachtruhe und kannst diesen auf die ein oder andere art, wie oben beschrieben, durchsetzen.

susannes gedanke ist ebenfalls sehr interessant. wenn er schüler und daher vielleicht noch minderjährig ist, könnte man auch den erziehungsberechtigten informieren; ob´s hilft weiß man vorher nicht, aber einen versuch wär´s wert.

java aktiver Benutzer

Wenn jeder seinen eigenen Mietvertrag hat, dann kannst du doch auf die Nachtruhe bestehen, oder? Immerhin braucht jeder seinen schlaf und in der Regel ist die NAchtruhe ja von 22 Uhr - 6 Uhr.
Wenn man mit dem Jungen nicht reden kann,würde ich das dem Vermieter melden und den Eltern, irgendwie kann man die sicher ausfindig machen.
Und wenn das nichts hilft, würde ich die Polizei rufen, die sind immerhin dafür da, für ruhe zu sorgen.

tenant61 Experte!

...wie sieht das eigentlich mit dem hausverbot genau aus? ich meine kann ich das hausverbot nur für meine privaten räume oder auch für die gemeinschaftlichen räume aussprechen? ...[/quote:8e961]

ich muss gestehen, dass ich da überfragt bin, da ich einen solchen fall noch nie hatte. aus dem bauch raus würde ich aber sagen, dass du auch für die gemeinschaftlichen räume hausverbot erteilen kannst, da du diese mit gemietet hast und insofern das hausrecht hast. das ist aber nur meine persönliche einschätzung; ob´s stimmt ...

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