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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich wohne seit nun drei Jahren in einer DG-Wohnung. Nun geht es bald an den Auszug. Wir haben die Wohnung gestrichen erhalten (mehr oder weniger). Nun wollen die Vermieter, dass wir die gesamte Wohnung wieder streichen. Ist ja eigentlich okay, nur dass das Wohnzimmer kaum genutzt wurde und es sinnlos wäre nochmals, drüber zu streichen. Zudem hat unsere Küche seit zwei Jahren große gelbe Wasserflecken, die davon kamen, dass das Dach undicht war, und das ganze Wasser in unsre Küche gekommen ist. Müssen wir das denn streichen?

Das weitere ist, dass die Vermieter wollen, dass der gesamte Teppich gereinigt werden soll. Angeblich haben das die Mieter zuvor auch gemacht. Kann aber nicht sein, da wir den Teppich schon mit vielen Flecken bekommen haben. Dummerweise haben wir aber kein Übergageprotokoll gemacht. Müssen wir jetzt den Teppich professionell reinigen? Im Vertrag steht nichts dergleichen. Außerdem hat mir jemand mal gesagt, dass der Teppich nach 6 oder 7 Jahren (oder so) "abgeschrieben" sei und für den Teppich auch nichts mehr verlangt werden darf? Stimmt das? Gibt es dafür vielleicht eine gerichtliche Netscheidung?

Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich bereits zweimal von Vermieter um Kaution und Miete betrogen wurde.

Danke und Grüße

Katrin
Stichwörter: teppich + streichen

2 Kommentare zu „Streichen und Teppich”

fin Experte!

Verstehe zwar nicht inwiefern Sie um Kaution und Miete betrogen wurden, aber nun denn. Nach drei Jahren sind Küche und Bad bei Auszug zu streichen im Regelfall, sofern keine Schönheitsreparaturen ausgeführt wurden. Andere Räume nicht. Zwar sind die starren Fristenpläne in den Mietverträgen nach neuem Mietrecht ungültig, dennoch sollten Sie aber mal in Ihren Mietvertrag schauen. Da man nun eher hingeht und die Wände streicht, die es nötig haben, wäre die Küchenwand an der Reihe. Strittig wäre aber nun hier eben die Verfärbungen durch das undichte Dach.
Ich würde an Ihrer Stelle anbieten sich an den Malerarbeiten zur Hälfte zu beteiligen. Das wäre die beste Lösung. Nach 3 Jahren ausziehen und nichts machen wollen, hinterläßt keinen guten Eindruck.

greska

Die Lebendauer eines Teppichs ist in der laufenden Rechtsprechung mit 10 Jahren gängig.

"Professionell" muss man den Teppich nicht reinigen, meineswissens ist eine entsprechende Klausel im Mietvertrag nichtig, ein Schamponieren mit einem Leihgerät finde ich aber fair.

Ein Hinweis: Solltet ihr mangels Übernahmeprotokoll (böser Fehler!) auf einen Schadensersatzanspruch zulaufen, so meldet dies bei Eurer Privathaftpflicht, die Zahl für Schäden an gemieteten Immobilien... Dann muss sich der Vermieter mit der Versicherung und nicht mit Euch rumärgern.

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