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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo gemeinde , habe echte Probs. und keine Ahnung von der Materie ,daher schildere ich schnell um was es geht.
Ich habe mir 1997 ein Haus gekauft das unten (mit Parterem Eingang) eine Gesonderte Wohnfläche (ca.32 QM)hat. In dieser Wohnung befand sich zu dieser Zeit eine Altkleiderstube des DRK , ich bekam das Haus nur unter der Voraussetzung das ich so lange die Dame der das Haus vorher gehörte lebt dem DRK Mietrecht ,mit der Bedienung das sie einen Unkostenbeitrag von monatlich 50€ (damals 100 Mark),zu Zahlen Halbjährlich, zu jedem 1.01.bzw1.06 eines Jahres gebe .Ein Mietvertrag gab es nicht und das DRK ist bis heute noch in meinem Anwesen .Nun habe ich das Prob, das es beim DRK ein neuer Schatzmeister gibt ,der Prompt bei der ersten Zahlung unter seiner Macht ,den Unkostenbeitrag nicht Zahlen will. Nach einem Telefonat mit ihm muss ich sagen keine Chance.
Ich dachte jetzt an eine schriftliche Zahlungserinnerung mit der Aufforderung bis zu einem bestimmten Datum (2 Wochen) zu Zahlen ,sonst müssten sie zum1.02.2006 ausziehen . Meine Frage kann ich (da es ja keinen Mietvertrag gibt)dem DRK solch eine Frist setzen und sie sofort vor die Türe setzen???

Gruß Cpt-Coma

1 Kommentar zu „Mietverhältnis ohne Vertrag zum nächsten 1 Kündigen ???”

fin Experte!

Sie haben doch wenigstens einen Kaufvertrag. Steht hier bezüglich der Vermietung auch nichts drin? Mündlich vereinbarte Dinge sind auch rechtsgültig. Lebt denn die ältere Dame noch, so dass sie dies bezeugen könnte?
Als Beweismittel aber haben Sie doch (hoffentlich) die Kontoauszüge mit den Überweisungen von früher.
Schreiben Sie dem Schatzmeister mit Fristsetzung. Erst wenn dann nicht gezahlt wird, würde ich mit einem weiteren Schreiben mit Kündigung drohen.
Das vielleicht dann besser einen Anwalt machen lassen, auch wenns Geld kostet.

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