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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

wünsche erstmal alles Liebe und Gute für 2006.

Nun zu meinem Problem.

Meiner Tochter wurden auf ihrer Betriebeskostenabrechnung die Verwaltungskosten ( Steuerberater) mitberechnet. Das darf doch nicht sein. Oder?

Dann wurden auch noch 2,04 % Umlageausfallwagnis berechnet.
Soviel ich weiß dürfen das nur bis zu 2% sein.

Und dann noch eine Frage
wie lang hat man Zeit gegen die Nachforderung Widerspruch einzulegen?

LG

Adelheid
Stichwörter: betriebskostenabrechnung

3 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung 2004”

Susanne Experte!

Der Mieter hat 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen.
Umlageausfallwagnis kenne ich nicht, ist das eine Sozialwohnung.
Nach der Betriebskostenverordnung (online zu finden) können Verwaltungskosten nicht umgelegt werden.

Adelheid

Hallo Susanne,

danke für die schnelle Antwort.
Ja, sie wohnt in einer öffentlich geförderten Wohnung.
Das wäre für andere vielleicht auch interessant zu wissen.
Das hab ich online gefunden

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§ 25a.
1Das Umlageausfallwagnis ist das Wagnis einer Einnahmenminderung, die durch uneinbringliche Rückstände von Betriebskosten oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, einschließlich der uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung entsteht. 2.Das Umlageausfallwagnis darf 2 vom Hundert der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht übersteigen. 3.Soweit die Deckung von Ausfällen anders, namentlich durch einen Anspruch gegenüber einem Dritten gesichert ist, darf die Umlage nicht erhöht werden.
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Die BetrKV hab ich auch gefunden.

LG Adelheid.

Curo2000 Experte!

Der VM hat das MAW ( Mietausfallwagnis), welches im Hundert gerechnet wird mit dem UAW (Umlageausfallwagnis) verwechselt. Korrekt wären 2 % Aufschlag auf die abgerechneten Kosten.

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