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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich sitze vor meiner Betreibskostenabrechnung, die ich nicht wirklich nachvollziehen kann.

Ist es zulässig, dass die Grundsteuer mit umgelegt wird?
Desweiteren ist mir der Unterschied zwischen Hausreinigung, Fußwegreinigung und Straßenreinigung nicht klar?


Können Sie mir darauf eine Antwort geben?

1 Kommentar zu „Grundsteuer in Betreibskostenabrechnung zulässig?”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

Grundsteuer kann vom Vermieter umgelegt werden.

Reinigung dürfte klar sein Hausreinigung im Haus, Fußweg und Straße , wischen, Schneefegen!!!

mfg

O.C

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