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Deutsche Reichsbahn

Vordienstzeiten zählen mit

Nach dem Lohntarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Reichsbahn (LTV-DR) werden sogenannte Vordienstzeiten, die ein Arbeiter vor seinem Grundwehrdienst bei den DDR-Grenztruppen abgeleistet hat, nicht als Eisenbahndienstzeit berücksichtigt. Diese Regelung ist unwirksam. Denn dadurch werden diese Arbeiter gegenüber denjenigen benachteiligt, die zum Grundwehrdienst bei anderen Truppenteilen der Nationalen Volksarmee eingezogen waren. Für diese Benachteiligung gibt es keinen sachlichen Grund.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Mai 1998 – 6 AZR 585/96
Stichwörter: deutsche + reichsbahn

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