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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich habe da ein kleines Problem und wollte mal eure Meinung dazu erfahren.
Wir wohnen zur Miete in einer 50 qm Wohnung. Bei dem Gebäude handelt es sich
um einen Altbau.

Das eigentliche Problem ist nun Folgendes: Die Wohnung ist insgesamt nur mit
zwei Sicherungen abgesichert. An die eine Sicherung ist eine einzelne
Steckdose im Bad angeschlossen, an der wir die Waschmaschine betreiben.
Die komplette restliche Wohnung ist mit der zweiten Sicherung (16A) abgesichert.

Die Wohnung hat einen Gasanschluss für die Küche. Da wir allerdings beim
Einzug einen funktionierenden ElektroHerd hatten, wollten wir natürlich diesen
weiter betreiben. Da die Wohnung keinen separaten Herdanschluss hat, haben
wir den Herd auf 220V umstellen lassen und ihn an eine gewöhnliche Steckdose
angeschlossen.

Da der Herd natürlich ordentlich Strom zieht haben wir allerdings häufig das
Problem, dass uns die Sicherung rausfliegt. Ist der PC, der Fernseher und zwei
Herdplatten an, wird es meist schon kritisch und die komplette Wohnung liegt
schnell im Dunkeln.

Ein Bekannter sagte mir nun vor kurzem, dass der Anschluss des Herds über eine
normale Steckdose und nicht über eine richtige Herdanschlussdose sogar
gefährlich sei, weil bei einem Stecker nur kleine Kontakte zur Dose bestehen
und somit viel Wärme die Folge sein kann. Inwieweit das stimmt, weiß ich leider
nicht genau.
Des Weiteren sagte er mir, dass der Vermieter in unserem Fall eine neue Leitung
legen müsse, damit der Herd ordentlich über eine separate Steckdose abgesichert
werden kann.

Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus? Ist der Vermieter dazu verpflichtet
dafür sorgen, dass der Herd ordnungsgemäß an einer eigenen Herdanschlussdose
angeschlossen werden kann? Oder entfällt diese Pflicht, weil es ja einen
Gasanschluss in der Küche gibt?

Über einen kurze Info zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen


Darrel
Stichwörter: separate + absicherung + herds + recht

3 Kommentare zu „Recht auf separate Absicherung des Herds?”

Susanne Experte!

Zu dem Thema gibt es ein BGH-Urteil, dass Altbauten eine Standard haben müssen. Hab ich aber gerade nicht zu Hand, daher bitte mal ergoogeln.
Auf jeden Fall sollte sich das ganze mal ein Fachmann anschauen. Möglicherweise spricht der ja ganz schnell von einer akuten Brandgefahr, dann muss der Vermieter handeln! Ansonsten reden sich Vermieter gern mit "vertragsgemässen Zustand" heraus.

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