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Schlussrechung 10 Jahre nach Abnahme
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Schlussrechung 10 Jahre nach Abnahme
Schlussrechung beim VOB-Vetrag noch 10 Jahre nach Abnahme?
OLG Celle, Urteil vom 07.04.2000 - 7 U 17/99
1. Bei einem VOB-Bauvertrag beginnt die Verjährungsfrist mit Stellung der Schlussrechnung. Wird eine Schlussrechnung also erst zehn Jahre nach Abnahme gestellt, so beginnt erst von da an die Verjährung zulaufen.
2. Der Zahlungsanspruch aus einer zehn Jahre nach Abnahme gestellten Schlussrechnung ist nicht ohne weiteres verwirkt.
3. Trotz des Zeitraumes von zehn Jahren liegt eine Verwirkung jedenfalls dann nicht vor, wenn der Unternehmer innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist immer wieder Nachbesserungen durchgeführt hat und die Schlussrechnung erkennenbar erst nach Abschluss der Mängelbeseitigungsmaßnahmen stellen wollte.
Revision vom BGH nicht angenommen (Beschluss vom 13.09.2001 - VII ZR 266/00)
Schlussrechung beim VOB-Vetrag noch 10 Jahre nach Abnahme?
OLG Celle, Urteil vom 07.04.2000 - 7 U 17/99
1. Bei einem VOB-Bauvertrag beginnt die Verjährungsfrist mit Stellung der Schlussrechnung. Wird eine Schlussrechnung also erst zehn Jahre nach Abnahme gestellt, so beginnt erst von da an die Verjährung zulaufen.
2. Der Zahlungsanspruch aus einer zehn Jahre nach Abnahme gestellten Schlussrechnung ist nicht ohne weiteres verwirkt.
3. Trotz des Zeitraumes von zehn Jahren liegt eine Verwirkung jedenfalls dann nicht vor, wenn der Unternehmer innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungsfrist immer wieder Nachbesserungen durchgeführt hat und die Schlussrechnung erkennenbar erst nach Abschluss der Mängelbeseitigungsmaßnahmen stellen wollte.
Revision vom BGH nicht angenommen (Beschluss vom 13.09.2001 - VII ZR 266/00)
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