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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe vor kurzem eine Nebenkostennachrechnung bekommen, die mir sehr hoch erscheint. In Ihrem Schreiben teilte die Vermieterin mit, dass ich diese Rechnung sofort anweisen soll, da Sie für diesen Betrag ja bereits schon in Vorleistung getreten sei. Gibt es eine gesetzliche Regelung, in welchem Zeitraum die Abrechnung vor Bezahlung geprüft werden darf oder muß man die Rechnung bezahlen, jedoch einen Vorbehalt formulieren?
Da ich Ende August sowieso (auf eigenen Wunsch aus beruflichen Gründen) ausziehen werde, will ich nicht ungerechtfertigte Beträge bezahlen, da ich etwaige Überzahlungen nicht mehr von einer weiteren kommenden Monatsmiete abziehen kann.
Was kann ich da tun?

Gruß, Domaris

0 Kommentare zu „Zahlungsfristen Nebenkostennachrechnung”

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