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Rackel hat diese Frage gestellt
Hallo,
also folgende Situation:
anfang des Jahres gab es einen Rohrbruch in meiner angemieteten Wohnung. Es entstanden Kosten, die von der Versicherung an die Hausverwaltung gezahlt wurden. Auch mir sind Kosten entstanden, auf dessen Erstattung ich seit 6 Monaten warte.
Jetzt wurde die Wohnung verkauft. Ich habe dem neuen Vermieter gesagt, das ich den Betrag über die Miete zurückhalten möchte.
Der meint aber, das wäre nicht rechtmäßig, da die kosten ja aus einer Zeit stammen, als er nocht nicht der Eigentümer war.
Nun ist die Frage, ist es rechtmäßig, wenn ich den Betrag einbehalte?
Der Vermieter hat mit einer Eigenbedarfsklage gedroht, sollte ich das tun.
Was kann man hier machen? Die Hausverwaltung ist nicht kooperativ und weigert sich zu zahlen.

Vielen Dank

0 Kommentare zu „Offene Zahlung des Vermieters”

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