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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.

Und zwar sind wir hier zwei Miteparteien im Haus. Ich habe gestern erfahren (wohnen seit 03/05 in der Wohnung), das es nur einen Wasserzähler für das Haus gibt. D.h die Kosten die ende des Jahres angefallen sind beim Wasser, werden einfach geteilt. Wir müssen die eine hälte zahlen und mit nachbarn die andere. Egal wieviel jeder verbraucht hat.

Das kann doch nicht wirklich rechtens sein, oder ???

Wir sind beide ein 3 personenhaushalt. Aber meine Nachbarn gehen alle 3 täglich 2x duschen, jeden zweiten tag in die badewanne, sie wäscht sehr viel und und und.

Danke schon mal im voraus.

Liebe grüße
Stichwörter: rechtens + wasserzähler

1 Kommentar zu „Wasserzähler ! Ist das rechtens ?”

Susanne Experte!

Hallo,

das ist aber in der Regel nichts ungewöhnliches,dass das Haus nur einen Wasserzähler hat, deswegen werden die Kosten aber nicht durch 2 geteilt.
Im Mietvertrag muss zu der Betriebskostenposition Frischwasser auch ein Umlageschlüssel festgelegt sein, i.d.R. wird hier nach Personen abgerechnet, wenn dort nichts vereinbart ist, nach qm.
Da beide Wohnungen mit 3 Personen belegt sind lässt sich hier der logische Schluss ziehen, dass jeder im Endeffekt schon die Hälfte bezahlt, wenn nach Personen umgelegt wird.
Insofern ist die Abrechnung korrekt-wie oft wer badet oder duscht geht Sie nichts an, es sei denn, die Nachbarin wäscht die Wäsche eines Fussballvereins und Sie können das beweisen.

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