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Digital-TV im Mietrecht: Vermieter muss nicht zahlen
Veröffentlicht am 20.06.2005 | 25. KW von baulex

In einigen Teilen Deutschlands empfangen Haushalte bereits das Digitale Fernsehen, in weiteren erfolgt gerade die Umstellung. Wie bei jeder Neuerung stellt sich auch hier die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen zwischen Vermieter und Mieter.

"Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter nicht", sagt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Erste Gerichtsurteile über Streitigkeiten liegen auch schon vor. So ist der Vermieter weder verpflichtet, seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen (Landgericht Berlin, Az. 67 T 79/03).

Er muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern, befanden die Richter. Der notwendige Decoder gehöre zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät, nicht jedoch zur Antennenanlage. Allerdings ist der Vermieter für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne verantwortlich und muss seinen Mietern, die einen Decoder besitzen, den Empfang störungsfrei ermöglichen.

Bisher hatten Vermieter die Umstellung von Antenne auf Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete aufgeschlagen. "Kann man aber am Ort bereits Digital-TV empfangen, stellt der Wechsel auf Kabel nun keine Verbesserung mehr dar", erläutert Anette Rehm. In diesem Fall entfällt der Grund einer Mieterhöhung (LG Berlin, Az. 63 S 49/04).

Problematisch könnte sich auf Grund langfristiger Verträge der Umstieg von Kabel auf Digital-TV gestalten. "Hier muss, je nach Einzelfall, genau der Kabelvertrag auf die Kündigungsmodalitäten hin geprüft werden", rät Anette Rehm.
Stichwörter: mietrecht + vermieter + zahlen + digitaltv

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