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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Werbungskosten: Computertisch als selbstständiges Arbeitsmittel

Ein Computertisch ist nicht als Teil der EDV-Anlage anzusehen, da auch eine selbstständige Nutzung möglich ist. Daher sind - so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz - die Aufwendungen für einen Computertisch in vollem Umfang und nicht nur in Höhe des prozentualen Anteils der beruflich veranlassten Computernutzung als Werbungskosten anzuerkennen.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22.01.2004
6 K 2184/02
Praktiker Report Heft 5/2004, Seite 7.13

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