Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
BGH: Vorsteuerabzug aus Rechnungen von nicht umsatzsteuerpflichtigen Personen

Wer wissentlich Vorsteuer aus Rechnungen geltend macht, die von Personen gestellt wurden, die nicht Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG sind, begeht eine Steuerhinterziehung. Keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind dabei Personen, die die von ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht gegenüber dem Finanzamt anmelden sollen und die lediglich zu diesem Zweck in der Lieferkette vorgeschaltet wurden.

Urteil des BGH vom 22.05.2003
5 StR 520/02
NJW Heft 30/2003, Seite VIII

0 Kommentare zu „BGH: Vorsteuerabzug aus Rechnungen von nicht umsatzsteuerpfl”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.