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Redase hat diese Frage gestellt
Hallo und Hilfe!!!

Sind vor 8 Jahren in unsere Wohnung gezogen, die Wände waren mit Blumentapeten versehen. Haben bei Einzug mit Rauhfaser tapeziert und gestrichen. Vor ca. 1 Jahr frisch gestrichen. Außer Schlafzimmer ist noch original Tapete vom Vormieter. Nun möchte mein Vermieter, dass wir in der kompl. Wohnung alle Tapaten runter reißen, damit er die Wand streichen kann. Wir haben keinen Mietvertrag und auch nichts mündliches darüber abgesprochen. Muß ich mir die Arbeit machen?

1 Kommentar zu „Tapeten sollen runter nach Auszug”

Ghostraider Experte!

Zuerst kommt es darauf an was die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag aussagt. Dies steht über die mündlichen Forderungen des Vermieters.
Hinzu kommt, das eine bei Auszug geforderte Entfernung der Tapeten, einer geforderten Entrenovierung gleich kommt und somit unwirksam ist.
Sollte dies auch noch in der Klausel drin stehen ist die ganze Klausel unwirksam so das Sie nichts machen müssen.

Wenn Sie nun vor einem Jahr die ganze Wohnung renoviert haben brauchen Sie wahrscheinlich auch nichts mehr machen, außer es ist total verwohnt.

Wie gesagt, um etwas genaueres sagen zu können, muss man die ganze Schönheitsreparaturklausel kennen.
Aber wie gesagt das Tapeten abreisen entfällt schon mal.

Gruß
ghost

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