Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Gehaltsabrechnung kein Schuldanerkenntnis

Eine Gehaltsabrechnung enthält in der Regel kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann daher seinen Zahlungsanspruch nicht auf die ihm erteilte Abrechnung stützen, wenn sie nachweislich falsch ist oder der Anspruch (teilweise) erloschen ist.

In dem vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber anlässlich der Vertragsbeendigung eine Gehaltsabrechnung erstellt, die auch die Abgeltung restlicher Urlaubstage enthielt. Der Arbeitgeber konnte im Prozess nachweisen, dass der Arbeitnehmer später einer Anrechnung des Freistellungszeitraums auf den Urlaubsanspruch zugestimmt hatte. Damit war der Anspruch auf Urlaubsabgeltung erloschen.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 09.10.2002
9 Sa 654/02
MDR 2003, 159

0 Kommentare zu „Gehaltsabrechnung kein Schuldanerkenntnis”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.