Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vermieter kann bei Mietminderung Urkundenprozess führen

Ein Urkundenprozess ist eine besondere Verfahrensart, bei der sich der Kläger schnell einen Vollstreckungstitel besorgen kann. Voraussetzung ist, dass der Kläger sämtliche anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden beweisen kann. Die Urkunden sind mit der Klage vorzulegen. Der Beklagte kann demgegenüber nur Einwendungen vorbringen, die er seinerseits durch Urkunden beweisen kann.

In einem vermieterfreundlichen Urteil hält der Bundesgerichtshof diese Verfahrensart auch dann für anwendbar, wenn der Vermieter nach erfolgter Mietminderung durch den Mieter die rückständigen Zahlungen einklagen will. Der Vermieter muss zur Geltendmachung seiner Ansprüche daher zunächst nur den Mietvertrag vorlegen.

Da Urteile in Urkundenprozessen nur unter Vorbehalt ergehen und anschließend noch in einem „normalen“ Prozess überprüft werden können, sind - so die Urteilsbegründung - die Mieterrechte nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt. Der Mieter kann seine Beweise in einem anschließenden Nachverfahren vorlegen und, falls er zu Unrecht zur Begleichung von Mietrückständen verurteilt wurde, Schadenersatz vom Vermieter verlangen.

Urteil des BGH vom 01.06.2005
VIII ZR 216/04
Pressemitteilung des BGH

0 Kommentare zu „Vermieter kann bei Mietminderung Urkundenprozess führen”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.