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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,
meine Eltern besitzen ein Wohnhaus mit einem Laden im Untergeschoß. Den Wohnteil (2 Etagen) bewohnen sie selbst bzw. mit Kindern. Der Laden ist ein Bürogeschäft mit 1-2 Mann.
Der Wortlaut aus dem Mietvertrag für den Laden lautet wie folgt:
„Die Heizung wird anteilig mit einer Vorauszahlung von 100 DM monatlich jährlich verrechnet. Das Wassergeld beträgt monatlich 20 DM. Alle anderen üblichen Mietnebenkosten werden vom Mieter anteilig übernommen.“
Dieser Vertrag läuft so seit 1997. Bisher haben meine Eltern nie eine Nebenkostenabrechnung oder auch nur eine Abrechnung generell gemacht, was natürlich ihre eigene Schuld ist. Prinzipiell ist ihnen das auch nicht so wichtig, allerdings sind die Kosten für Heizöl ja rasant angestiegen und auf eine Erhöhung dieser Pauschale wollte sich der Mieter nicht einlassen.
Kann man trotz dieser etwas wässrigen Formulierung die anderen Mietnebenkosten einfließen lassen und eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erstellen? Wenn ja, kann man Versicherungen und Grundsteuer auf die Wohnfläche umlegen? Wie sieht es mit der Heizung und dem Wasser aus? Natürlich wird im Laden weniger Wasser verbraucht als im Wohnhaus, Heizung vermutlich auch. Extra Zähler gibt es nicht.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen??

MfG
Julia
Stichwörter: nebenkosten + gebäude + gemischt + genutzten

0 Kommentare zu „Nebenkosten im gemischt genutzten Gebäude”

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