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Unzulässigkeit von Abo-Karten

Auch nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung im letzten Jahr sind Treueprämien im Rahmen von Abonnements nicht uneingeschränkt zulässig. Sie können gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, wenn von ihnen eine übertriebene Anlockwirkung ausgeht. Dies ist der Fall, wenn im Rahmen eines Abonnements die Gewährung einer Treueprämie mit einer zeitlichen Befristung versehen wird, die den Kunden zu einer überdurchschnittlich häufigen Inanspruchnahme einer bestimmten entgeltlichen Leistung zwingt, sofern er die Prämie erhalten will.

Einen derartigen Verstoß bejahte das Oberlandesgericht Jena, wenn im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Abonnements nach der Abnahme von sieben Haarcolorationen eine achte Gratiscoloration als Treueprämie versprochen wird. Entsprechendes gilt, wenn nach Abnahme von drei Dauerwellen für die vierte Dauerwelle ein Preisnachlass von 50 Prozent gewährt wird und die vierte Dauerwelle innerhalb eines Jahres abgenommen werden muss.

Urteil des OLG Jena vom 26.09.2001
2 U 362/01
GRUR-RR 2002, 32
Stichwörter: abokarten + unzulässigkeit

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