
Zählen Wasserzähler zu den Betriebskosten?

Ich hab da mal eine Frage: Ich habe eine Wohnung vermietet. Dort muss ich jetzt die Wasserzähler austauschen lassen, weil diese Eichfrist abgelaufen ist.
Aus dem Mietvertrag werde ich nicht so ganz schlau. Da steht folgendes:
§ 5 Betriebskosten
....
5) Die Kosten der Wasserversorgung setzen sich zusammen aus den Kosten des Wasserverbrauchs, den Grundgebühren, den Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern, sowie den Kosten ihrer Verwendung einschl. der Kosten der Berechnung und Aufteilung. ...
Heißt das nun, daß Wasserzähler zu den Betriebskosten gehören? Kann ich die Kosten für die neuen Zähler auf den Mieter umlegen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
Loanna
4 Kommentare zu „Zählen Wasserzähler zu den Betriebskosten?”
Susanne
den Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern[/quote:da19b]
Was ist daran nicht zu verstehen???
Gast
Ich war (bin) mir halt nicht ganz sicher und möchte einfach eine Bestätigung.
Ich kann die Kosten also vollständig auf den Mieter umlegen, richtig?
Muß ich das auf mehrere Jahre verteilen oder kann ich sie in einem Betrag in dem Abrechnungszeitraum berechnen, in dem die Kosten anfallen?
Und noch eine Frage: Muß ich bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung (31.05.06) warten, oder kann ich sofort mit dem Mieter abrechnen?
Viele Grüsse
Loanna
PS: Es ist mir ja selber peinlich, so viele dumme Fragen stellen zu müssen, aber was für den einen glasklar ist, ist für den anderen oft gar nicht so verständlich <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s
ops:' class='' /> -->
Susanne
Man muss nicht alles Wissen, man muss nur wissen, wo es steht.
Daher mal die Betriebskostenverordnung nachlesen, die gibts auch online.
Natürlich muss der VM erst mal mit den Kosten in Vorkasse gehen und die dann später mit der BK 2005 abrechnen!
Gast
Vielen Dank für die Informationen, Susanne <!-- s --><!-- s
-->