Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
reniargatnnos hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter hat mir nach § 573 a (1) gekündigt.
Damit verlängert sich meine K-Frist von 3 auf 6 Monaten.
Ich habe aber nun eine neue Wohnung gefunden und will auch raus . Kann ich auch nun selber kündigen (fristgerecht 3Mo. FK-rist) oder gilt seine kündigung?

1 Kommentar zu „Kündigung nach § 573 a (1)”

Susanne Experte! 26.01.2009 22:17

Du kannst kündigen, dann gilt Deine Frist.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.