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Kündigung nach § 573 a (1)
reniargatnnos hat diese Frage am 26.01.2009 gestellt
Hallo,
mein Vermieter hat mir nach § 573 a (1) gekündigt.
Damit verlängert sich meine K-Frist von 3 auf 6 Monaten.
Ich habe aber nun eine neue Wohnung gefunden und will auch raus . Kann ich auch nun selber kündigen (fristgerecht 3Mo. FK-rist) oder gilt seine kündigung?
mein Vermieter hat mir nach § 573 a (1) gekündigt.
Damit verlängert sich meine K-Frist von 3 auf 6 Monaten.
Ich habe aber nun eine neue Wohnung gefunden und will auch raus . Kann ich auch nun selber kündigen (fristgerecht 3Mo. FK-rist) oder gilt seine kündigung?
1 Kommentar zu „Kündigung nach § 573 a (1)”
Susanne 26.01.2009 22:17
Du kannst kündigen, dann gilt Deine Frist.
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