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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe mich eben heir angemeldet und konnte auf die schnelle nichts zu meinem thema finden.

meine frage wäre, ob der vermieter neue fenster bezahlen muss weil sich diese nicht richtig verschließen lassen (da schon sehr alt)?

ich bin in der wohnung aufgewachsen...meine eltern haben sich scheiden lassen. der mietvertrag lief bisher auf meinen vater, danach auf meine mutter (was die vermieterin gleich benutzt hat um die miete zu erhöhen!!). nun ist meine mutter weggezogen und ich habe die wohnung direkt übernommen. habe allerdings bevor ich den mietvertrag unterschrieben habe mit der hausverwaltung telefoniert wg. fenster im bad und in der küche.
diese fenster lassen sich nicht korrekt schließen da sie einfach schon zu alt sind ( ausserdem aus holz...). sie meinte dann am tel nur dass der hausmeister momentan nicht da sei aber sie schreibt es sich auf und ruft mich an sobald er zurück ist.
so, das war alles im dezember. habe mir mittlerweile nichts weiter dabei gedacht weil ja der sommer gekommen ist und es ja auch warm war. nun wird es aber immer kälter (der winter naht) und ich finde so langsam ist es an der zeit was mit den fenstern zu machen. heute morgen habe ich noch niemanden erreicht.
darum jetzt nochmals meine frage: muss die vermieterin beide fenster eretzen? besprochen wurde, dass sie den hausmeister vorbeischickt.

ich möchte nämlich jetzt keine mieterhöhung bzw möchte auch nicht selber dafür aufkommen müssen!

hoffe mir kann jemand helfen.

grüssle sanny[/color:b6547]
Stichwörter: fenster + vermieter + zahlen + erneuern

5 Kommentare zu „fenster erneuern - muss vermieter zahlen?”

Susanne Experte!

Den Mangel musst Du schriftlich an den Eigentümer oder die Verwaltung melden, ausserdem schreibst Du dann, wie oft, wann und wem der Schaden schon mündlich gemeldet wurde. Gleichzeitig muss in dem Schreiben eine Frist zur Beseitigung genannt werden, mit möglichen Konsequenzen bei Verzug (wenn der Termin ohne Handlung verstreicht) wie Mietminderung oder Kürzung der Heizkosten.

Inwiefern und wieviel gemindert werden kann sollte aber mit einem RA abgesprochen werden. Der wird Dir auch sagen können, inwiefern es möglich ist, die Heizkosten zu kürzen da Du ja bei defekten Fenstern einen Mehrverbrauch an Heizenergie hast.

Grundsätzlich ist der Eigentümer verantwortlich, neue Fenster einsetzen zu lassen, der scheut sich allerdings in den meisten Fällen vor solch einer Investition.

o0sanny0o

kürzung der heizkosten ist in meinem fall nicht möglich, da ich einen ölofen habe.

mietminderung wäre evtl sogar möglich in diesem falle?

müsste so gesehen der vermieter die kosten für neue fenster tragen?[/color:81a5e]

Gast Experte!

Vorsicht!

Der Einbau neuer Fenster kann zu einer erheblichen Energieeinsparung führen und wäre somit als Modernisierungsmaßnahme als Mieterhöhung umlegbar.

o0sanny0o

was würdet ihr mir empfehlen? erstmal mit der hausverwaltung sprechen? sie haben schließlich gesagt sie schicken jemanden vorbei....

einsparung im bad bzw in der küche ist nicht sonderlich groß zumal der ölofen im wohnzimmer steht.

wie soll ich am besten vorgehen?[/color:3d606]

o0sanny0o

hallo ?

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