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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
ich habe eine frage zu meinem mietvertrag.
wir haben seit 1.10.2004 einen mietvertag bis zum 30.09.2008.die befristung ist ohne begründung.
wir bekommen unser 3. kind und es wird hier zu klein, daher haben wir uns ein häuschen gekauft (einmalige chance ).
habe gehört das ohne begründung der vertrag unwirksam wäre, wie verhält es sich mit der kündigungsfrist?

vielen dank im voraus
Stichwörter: mietvertag + zeit

4 Kommentare zu „mietvertag auf zeit”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

Vertrag ist unbefristet, da kein Grund angegeben, Kündigungsfrist 3 Monate

volker* Experte!

Hallo lima,

bis du sicher, dass es eine Befristung des Mietvertrages ist?

Wenn es ein Zeitraum ist, in dem beide Seiten auf das ihnen zustehende ordentliche Kündigungsrecht verzichtet [/b:c4281]haben, ist diese Vereinbarung rechtlich zulässig[/b:c4281].

Also genaue Formulierung noch einmal nachlesen.

Viele Grüße
Volker

lima

hallo,
hmm also eine klausel das beide parteien auf die kündigung verzichten steht nicht drin. hier steht: für die außerordentliche kündigung gelten die gesetzl. kündigungsgründe (z.b. vertragswidrigem gebrauch der mietsache, störung des hausfriedens, zahlungsverzug).

weiterhin danke für jede antwort

volker* Experte!

Hallo lima,

das außerordentliche Kündigungsrecht hat keine Auswirkung auf die Frage, ob es ein Zeitvertrag ist oder ein unbefristeter Vertrag.

Wenn im Vertrag sinngemäß steht "Der Vertrag beginnt am 01. 10. 2004 und endet am 30.09.2008, ohne dass es einer Kündigung bedarf" sollte es ein Zeitvertrag nach § 575 BGB werden.

Da die Befristungsgründe nach deiner Angabe fehlen, ist der Vertrag jedoch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen anzusehen. Die Befristungsgründe könnten damals auch außerhalb des Vertrages genannt worden sein.

Zur Sicherheit also beim Mieterverein oder einem Anwalt nochmal prüfen lassen.

Viele Grüße
Volker

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