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MrRioes hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin Hauptmieter in einer Wohnung und möchte ein Zimmer untervermieten. Dies ist
mit meinem Vermieter abgesprochen und genehmigt.
Nun möchte ich mir aber eventuellen Ärger ersparen und das Zimmer als "möbliertes Zimmer" unter vermieten, damit ich im Falle eines Falles, den Untermieter halt innerhalb 14 Tagen kündigen kann.
Nun meine Frage: Wie ist ein möbliertes Zimmer definiert, bzw. was muss drin sein, damit es diese Regelung Rechtswirksam macht? Bett+Schrank+Sofa!?!?!?
Konnte nirgends etwas finden... deshalb würde ich mich über eine Antwort freuen.

Danke und Gruß, Sven

2 Kommentare zu „Definition "möbliertes Zimmer"”

Berthelstal Experte! 27.10.2009 22:29

Da gibt es möglicherweise eine Gesetzeslücke. Ich denke schon wie Sie, das da Schrank, ein Tisch zum Füße hochlegen und ein wenig Liegemöbel vorhanden sein soll. Eventuell noch ein Stuhl. Das können Sie in Absprache mit dem Interessenten noch ausgestalten.

MrRioes 02.11.2009 15:59

Hallo,

also, wenn ich das Zimmer nun möbliere und ich in den Vertrag schreibe, dass der Untermieter das Zimmer als vollständig möbliert anerkennt, dann dürfte es doch keine zwei Meinungen mehr geben, oder?
Wenn der Untermieter dass dann natürlich unterschreibt.

Danke und Gruß, Sven

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