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Nutzungsentschädigung nach beendetem Mietverhältnis
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Nutzungsentschädigung nach beendetem Mietverhältnis
Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.
BGH, Urteil vom 20.11.2002 - Aktenzeichen: VIII ZB 66/02.
Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.
BGH, Urteil vom 20.11.2002 - Aktenzeichen: VIII ZB 66/02.
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