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  Kaution und Zinsabschlagsteuer 
Weil die Kaution bei Fälligkeit mit Zinsen an den Mieter zurückgezahlt wird, trägt der Mieter auch die Steuerlast, die gegebenenfalls auf die Zinsen angerechnet, vom Kreditinstitut einbehalten und an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden. (LG Berlin, Az. 62 S 107/99, aus: MM 12/99, S. 36)