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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Frage an Euch.
Wir haben einen Mietvertrag am 30.06.2002 unterschrieben.Über der Mietdauer hat der Vermieter (und läuft auf unbestimmte Zeit)angekreuzt,In einer Zusätzlichen Vereinbarung hat er (Fünfjahresvertrag,der von beiden Seiten fristgerecht gekündigt werden oder von Vermieter verlängert wird) reingeschrieben.Meine Frage an Euch kann mann so einen Vertrag Kündigen?Wir wohnen ja Dachgeschoß und haben eine 18 monate junges Mädchen im sommer sind die Temperaturen fur uns echt unerträglich,deswegen haben wir uns einige Eigentumswohnungen angeschaut und wollen umziehen,meine Frage noch mal-dürfen wir so einfach jetzt kündigen,giebt es irgendwelche Fristen?Würde mich sehr freuen wenn Sie mir dabei helfen können und mir ne rasche Antwort senden.Viellen Dank vorraus :) W.Mehl

1 Kommentar zu „WICHTIG---Kündigung von Zeitmietverträgen”

Oliver Curd Experte!

Hallo,


was sagt die zusätzliche Vereinbarung über den Befristungsgrund aus???

Es gibt nur drei Kündigungsgründe in einem Zeitmietvertrag

1. Eigenbedarf

2. Abriss, totaler Umbau

3. Werkwohnungsnutzung

Ist einer dieser Gründe nicht genannt, dann ist es ein Vertrag auf unbestimmte Zeit und mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen

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