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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,

wir haben in der letzten Betriebskostenabrechnung eine Position Ungezieferbekämpfung bekonmen, weil im Jahr 2002 Ratten in den Keller gekommen sind. Der Hausbesitzer hat das erst lange Zeit ignoriert. Dann hat er wegen dem von den Mietern eingeschalteten Gesundheitsamt am letzten(!!!) Tag der gesetzten Frist einen Spezialisten kommen lassen. Jetzt will er die Kosten über die Betriebskosten abrechnen. Ist das zulässig? Ein paar Mieter haben schon bezahlt.

Clemens

1 Kommentar zu „Gehört Ungezieferbekämpfung zu Betriebskosten?”

Oliver Curd Experte!

Hi,

Einmalige Kosten der Ungezieferbekämpfung kann der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen, da es sich insoweit nicht um Betriebskosten handelt.( LG München I WM 2001, 245 )

Voraussetzung für die Umlage ist immer, dass die Kosten regelmäßig enstehen, dass es sich um laufende Kosten handelt. (AG Schöneberg MM 98, 354)

MfG

O.C.

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